«Folge einer Politik, die auf Inszenierung statt auf Rechtsstaatlichkeit setzt»: Nach Sieg einer Afghanin vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen die Grünen mit Dobrindt ab
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«Folge einer Politik, die auf Inszenierung statt auf Rechtsstaatlichkeit setzt»: Nach Sieg einer Afghanin vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen die Grünen mit Dobrindt ab

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«Folge einer Politik, die auf Inszenierung statt auf Rechtsstaatlichkeit setzt»: Nach Sieg einer Afghanin vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen die Grünen mit Dobrindt ab
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Nach einer Niederlage der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht nehmen die Grünen Innenminister Alexander Dobrindt ins Visier. Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sprach von einer «schmerzhaften Niederlage» für den CSU-Politiker. Anlass ist der Fall einer afghanischen Mutter und ihrer zwei minderjährigen Söhne. Die Karlsruher Richter entschieden, dass bereits erteilte Aufnahmezusagen für Afghanen nicht pauschal für ungültig erklärt werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss den Fall nun neu prüfen.

Daniel Bockwoldt/DPA/Keystone
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an einer Pressekonferenz
Daniel Bockwoldt/DPA/Keystone

Die Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten. Sie machte geltend, nach der Machtübernahme der Taliban wegen ihres gesellschaftlichen Engagements in Afghanistan bedroht zu sein. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums reisten über dieses Programm bislang 6997 Menschen nach Deutschland ein.

Nach dem Regierungswechsel beschloss die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz, die freiwilligen Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin bereits erteilte Aufnahmezusagen pauschal für erloschen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar, dass der Staat solche Programme zwar beenden kann. Bereits erteilte Aufnahmezusagen dürfen jedoch nicht ohne Prüfung des Einzelfalls aufgehoben werden. Die persönlichen Umstände der Betroffenen müssten berücksichtigt werden. Genau dies sei im Fall der afghanischen Familie nicht geschehen.

Die Grünen sehen sich durch den Beschluss bestätigt. Die Niederlagen vor Gericht seien die «Folge einer Politik, die auf Inszenierung statt auf Rechtsstaatlichkeit setzt», sagte Emmerich. Für Dobrindts Ministerium hätten «die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats» gezählt. Dieser «Willkür» habe das Gericht in Karlsruhe nun ein Ende gesetzt.

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