Nach CSD-Anschlag: SPD fordert Schutz queerer Menschen im Grundgesetz
Die SPD will nach dem tödlichen Anschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Parteichefin Bärbel Bas, Co-Parteichef Lars Klingbeil und Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigten laut einer Mitteilung an die Deutsche Presse-Agentur an, eine entsprechende Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes «mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung» zu setzen.
Die Parteispitze begründete den Vorstoss mit dem Ziel, den Schutz queerer Menschen politisch weiter zu stärken. Bereits in der Vergangenheit hatte sich die SPD für eine Ergänzung von Artikel 3 eingesetzt. Der Gleichheitsartikel verbietet bislang Benachteiligungen unter anderem wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Sprache oder des Glaubens, nennt die sexuelle Identität jedoch nicht ausdrücklich.
Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Über eine solche Mehrheit verfügt die Regierungskoalition aus Union und SPD nicht. Bereits zuvor hatte Linken-Chef Luigi Pantisano angekündigt, seine Partei werde eine entsprechende Verfassungsänderung unterstützen.
Zugleich sprach sich die SPD-Parteiführung gegen Kürzungen bei Förderprogrammen für queere Menschen aus. Beratungs- und Anlaufstellen leisteten unverzichtbare Arbeit und müssten erhalten bleiben.

















