Die Berliner Polizei hat während der öffentlichen Fahndung nach dem mutmasslichen CSD-Attentäter Abdul Ballout kein Fahndungsfoto direkt über ihre Social-Media-Kanäle veröffentlicht. Stattdessen verwies die Polizei mit einem Link auf ihre offizielle Fahndungsseite. Auf den Hinweis eines Nutzers, ein Foto wäre hilfreicher, antwortete die Behörde: «Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen.»
Clemens Bilan/EPA/Keystone
Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben einer direkten Veröffentlichung entgegenstanden, blieb zunächst offen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts verfolgt die Polizei bei Öffentlichkeitsfahndungen grundsätzlich einen medienübergreifenden Ansatz, der auch soziale Netzwerke einbezieht. Zugleich weist das BKA darauf hin, dass Fahndungsaufrufe über Plattformen wie Facebook oder Instagram einen erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellen und deshalb in der Regel nur für kurze Zeit veröffentlicht werden.
Ein richterlicher Beschluss legt fest, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen. Die Polizei könne darüber nicht eigenständig entscheiden.