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Vorsicht, Obergericht

Wunderbare Welt

Vorsicht, Obergericht

An einem frühen Spätsommerabend vor wenigen Wochen wartete ich beim Bahnhof Stadelhofen aufs Tram, als eine Gruppe kräftiger junger Männer in schwarzen T-Shirts vorbeiging. Einer von ihnen kam mir bekannt vor, und als ich die Aufschrift auf seiner Brust las, «Brian Nr. 1», wusste ich, wer er war: Brian Keller, heute Boxkämpfer, früher sogenannter Crimefluencer und der «bekannteste Straftäter der Schweiz» (NZZ). Brian und sein Gefolge wirkten entspannt, ja friedlich.

Illustration: Jonathan Németh
Vorsicht, Obergericht
Illustration: Jonathan Németh

«Der Streit mit ‹Skorp808› endet für Brian mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten», war vor drei Monaten auf nzz.ch zu lesen. Worauf man als interessierter Laie meint, wer zu 45 Monaten verurteilt wird (wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Aufforderung zu Gewalt), befinde sich im Gefängnis, nicht wahr? Also erkundigte ich mich beim Obergericht des Kantons Zürich. Und bekam folgende Antwort: «Es sind mehrere Verfahren noch hängig. Erst mit dem Entscheid des Bundesgerichts werden sie vollstreckbar. Deshalb sind keine Prognosen möglich, wann Entscheide rechtskräftig werden und ob oder wann Herr Keller ins Gefängnis muss.»

Um ein Bild aus der Wirtschaft zu bringen: Wenn einer hunderttausend Franken Schulden hat, hat er ein Problem. Wenn einer hundert Millionen Schulden hat, hat die Bank das Problem. In diesem Fall, so sieht’s aus, hat das Gericht das Problem. Vorvergangenes Wochenende, nebenbei, bestritt Keller einen Kampf gegen Sinan-G in Bielefeld, Zeitungen und Websites berichteten über den Boxmatch der Ex-Häftlinge: «Brian verliert – und wittert Betrug» (Sonntagszeitung).

Wer zu 45 Monaten verurteilt wird, befindet sich im Gefängnis, nicht wahr?

Zurück ins Obergericht. Abgefangene Chats von organisierten Verbrechern dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden, erfuhr man jüngst. Das entsprechende Urteil des Zürcher Obergerichts wird als Super-GAU für Schweizer Ermittler bezeichnet (nzz.ch). Es geht um Kurznachrichten der Plattform Sky ECC, Übernamen «Whatsapp für Kriminelle», auf der sich Verbrecher sicher fühlten, weil zu ihrer Nutzung teure, verschlüsselte Krypto-Mobiltelefone notwendig waren; 2021 gelang es Ermittlern aus mehreren Ländern, den Messengerdienst zu knacken. Die Direktorin der europäischen Polizeibehörde Europol nannte die Aktion einen Game-Changer. «Die Kriminellen dachten, wir würden niemals da reinkommen. Aber wir kamen rein.»

So erhielten sie Zugriff auf mehr als eine Milliarde Nachrichten von über 170.000 Nutzern (davon 3000 im Schweizer Mobilfunknetz aktiv). Auch für Schweizer Strafverfolger gab es etwas zu holen, zurzeit laufen rund sechzig Ermittlungen – darunter gegen zwei Cousins, denen vorgeworfen wird, mit vierzig Kilogramm Kokain gehandelt zu haben, gegen einen Zürcher Juwelier, der Taschen voller Geld für die Drogenmafia transportiert haben soll, und gegen den in die Schweiz geflüchteten belgischen Kokainkönig Flor Bressers –, die auf abgefangenen Sky-ECC-Chats fussen.

Ein Coup, darüber war man sich einig. Oder, genauer, fast einig. Denn das Vorgehen bei den Ermittlungen stelle eine Verletzung des Territorialprinzips dar – fand das Zürcher Obergericht anlässlich des Falls eines Franzosen, den es beurteilen musste, der Kriminelle war 2024 vom Bezirksgericht in Dielsdorf wegen Drogenhandels zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weil er während des Verfahrens seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, erfolgte der Zugriff auf seine Chats somit auf Schweizer Gebiet. Und dafür hätten die französischen Behörden ein Rechtshilfeersuchen gebraucht. Was die Schweizer Behörden aber hätten ablehnen müssen, laut Obergericht.

Zum Glück, möchte man einwenden, können Beweise auch dann verwendet werden, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften gesammelt wurden. Falls es sie zur Aufklärung schwerer Straftaten braucht nämlich. Das Obergericht aber sieht in diesem Fall «keinen Raum für die Ausnahmeregel» (Urteil noch nicht rechtskräftig). Keinen Raum für die Ausnahmeregel? Weil die Fälle zu gross, zu schwer, zu bedeutend und zu zahlreich sind? Oder bloss weil für Zürcher Oberrichter auch Täter Schutz verdienen?

Doch wenn ihr Schutz höher gewertet wird als der ihrer Opfer, verkehrt sich die im Grunde edle Haltung in eine weltfremde bis treudoofe. Und macht die Schweiz für kriminelle Ausländer noch mehr zu einem Sehnsuchts- und Einsatzort.

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