Ein Busfahrer der Stadtwerke Landshut in Südbayern hat während einer Linienfahrt den Bus angehalten, um zu beten. Dies berichtet die Zeitung Die Welt. Die Stadtwerke bestätigten den Vorfall und erklärten, dass die Religionsfreiheit ihrer Beschäftigten selbstverständlich gelte. Gleichzeitig machten sie deutlich, dass religiöse Handlungen den planmässigen Fahrbetrieb nicht beeinträchtigen dürften.
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Der Vorfall ereignete sich an einer Haltestelle in Ergoldingen auf dem Weg in die Landshuter Innenstadt. Nach übereinstimmenden Medienberichten hielt der Fahrer den vollbesetzten Bus an, begab sich in den hinteren Bereich des Fahrzeugs, rollte einen Gebetsteppich aus und verrichtete sein Gebet. Die Fahrgäste mussten mehrere Minuten warten, bevor die Fahrt fortgesetzt wurde. Nach Angaben regionaler Medien reagierten zahlreiche Passagiere überrascht, einige auch verunsichert.
Die Stadtwerke betonten, das Grundrecht auf Religionsfreiheit gelte auch für ihre Mitarbeitenden. Der öffentliche Linienverkehr müsse jedoch ohne vermeidbare Unterbrechungen stattfinden. Ob und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Vorfall für den Fahrer haben wird, liess das Unternehmen zunächst offen. Der Fall werde intern geprüft.
Der Vorfall hat in den sozialen Medien und regionalen Nachrichten eine Diskussion über das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit und den Pflichten im öffentlichen Dienst ausgelöst. Grundsätzlich steht Beschäftigten die Ausübung ihrer Religion zu. Arbeitgeber können jedoch verlangen, dass vertragliche Arbeitsleistungen erbracht und betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr gelten feste Fahrpläne und Beförderungspflichten gegenüber den Fahrgästen.
Die Stadtwerke kündigten an, den Sachverhalt mit dem betroffenen Mitarbeiter aufzuarbeiten. Ziel sei es sicherzustellen, dass vergleichbare Unterbrechungen des Linienbetriebs künftig nicht mehr vorkommen.