Der Thüringer Landtag berät seit heute in einer öffentlichen Anhörung darüber, ob sich das Land für ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen soll. Grundlage ist ein Antrag der Linksfraktion, der die Landesregierung auffordert, gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat auf ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes hinzuwirken, berichtet die Berliner Zeitung.
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Die AfD geht selbstbewusst in die Anhörung. «Wir holen uns heute das Gütesiegel der Verfassungsmässigkeit», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Haseloff. Der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser bezeichnete den Antrag der Linken als überholt.
Ein Verbotsverfahren kann Thüringen selbst nicht beantragen. Antragsberechtigt vor dem Bundesverfassungsgericht sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Ein Beschluss in Erfurt hätte deshalb zunächst politische Bedeutung und könnte die Landesregierung zu einer Initiative auf Bundesebene auffordern.
Auch das BSW lehnt den Vorstoss ab, allerdings mit einer anderen Begründung als die AfD. «Ein Parteiverbot ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung», erklärte die BSW-Abgeordnete Anke Wirsing. Politischer Streit gehöre in Parlamente und auf Marktplätze, nicht vor das Bundesverfassungsgericht.