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Studierte Lehrerin darf trotz Lehrermangel nicht arbeiten – jetzt spricht Kubitscheks Tochter Alruna: «Es geht nicht um mich. Hier soll ein Exempel statuiert werden»

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Studierte Lehrerin darf trotz Lehrermangel nicht arbeiten – jetzt spricht Kubitscheks Tochter Alruna: «Es geht nicht um mich. Hier soll ein Exempel statuiert werden»
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Alruna Hauser, geborene Kubitschek, ist eine der Töchter des Verlegers Götz Kubitschek und der Publizistin Ellen Kositza und selbst Mutter von zwei Kindern. Sie studierte Germanistik und Schulmusik auf Lehramt, schloss das Staatsexamen mit einer Eins ab und sollte im August 2026 am Gymnasium Dresden-Cotta den Vorbereitungsdienst beginnen.

Quelle: Alruna Hauser, privat und zVg.
Studierte Lehrerin darf trotz Lehrermangel nicht arbeiten – jetzt spricht Kubitscheks Tochter Alruna: «Es geht nicht um mich. Hier soll ein Exempel statuiert werden»
Quelle: Alruna Hauser, privat und zVg.

Aber dann brach alles über ihr zusammen: Das Landesamt für Schule und Bildung nahm die bereits erteilte Zulassung zurück, nachdem der Verfassungsschutz eingeschaltet worden war. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Sachsen wiesen ihre Eilanträge zurück, das OVG setzte die Entscheidung so, dass der Weg zum Verfassungsgericht im Eilverfahren nicht mehr offenstand.

Behörden und Gerichte begründen das mit Zweifeln an einem «Mindestmass an Verfassungstreue», unter anderem wegen der Teilnahme an Veranstaltungen des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften und mittlerweile aufgelösten Instituts für Staatspolitik. Alruna H. sagt im Interview mit Alexander-Wallasch.de, die Erkenntnisse stammten vor allem aus Antifa-Blogs und unerlaubt angefertigten Fotos, sie sei nicht naiv gewesen – und werde kein Hauptsacheverfahren mehr führen, weil der Fall politisch ausgetragen werde. Im Interview:

Alruna bedeutet «die Edle und Geheimnis-Magierin, kleine Zauberin». Wie wächst man denn mit so einem Namen auf, den man vielleicht im ersten oder zweiten Lebensjahr noch gar nicht selbst aussprechen kann?

Wir sind zu siebt zu Hause aufgewachsen und haben alle eher ungewöhnliche Namen. Die Älteren von uns haben noch eher diesen nordisch-germanischen Einschlag, bei den jüngeren Geschwistern hat sich dann der verstärkte Fokus auf das Christentum in der Namenswahl ausgedrückt. Insbesondere im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt wächst man dadurch gleich in einer irgendwie exaltierten Stellung auf, zumindest unterscheidet man sich von anderen. Deswegen haben Sie recht: Man ist sich von klein auf in der Familie bewusst gewesen, dass man vielleicht nicht nur eine ganz normale Familie ist.

Sie haben Lehramt studiert und vorgehabt, am Gymnasium Dresden-Cotta das Referendariat zu machen – so heisst es, glaube ich?

Es heisst Vorbereitungsdienst oder eben Lehramtsreferendariat. In Sachsen sind das achtzehn Monate, bis man nach dem zweiten Staatsexamen vollwertiger Lehrer ist.

Und das zuständige Landesamt für Schule und Bildung hat plötzlich die Luft angehalten und den Verfassungsschutz eingeschaltet. Können Sie kurz erzählen, wie das für Sie war und was passiert ist?

Ich hatte meine Zusage erhalten und schon den Termin zur Ernennung. Das Referendariat in Sachsen läuft regulär in einem Beamtenverhältnis, deshalb gibt es eine Ernennungsveranstaltung, bei der man vereidigt wird. Wenige Tage vorher wurde ich dann vom Landesamt für Schule und Bildung kontaktiert: Sie seien über meine politische Herkunft informiert worden und müssten das nun prüfen. Dann kam ein Schritt nach dem nächsten. Die Einberufungsveranstaltung für mich wurde erst einmal abgesagt. Irgendwann kam das Schreiben, dass die bereits erteilte Zulassung zurückgenommen wird. Das war drei Wochen vor dem ursprünglichen Dienstbeginn. Das Landesschulamt wollte zunächst auch nicht damit herausrücken, wer das durchgestochen hatte, weil es nicht von der Behörde selbst kam, sondern von aussen. Das habe ich dann durch Akteneinsicht erfahren.

Der Weg ist ja vorstellbar andersherum: Der Verfassungsschutz geht an das Landesamt heran und sagt, da sei etwas. Bei Ihnen war es umgekehrt. Was denkt man in dem Moment – «nicht schon wieder», oder «schon wieder der nächste Stress»? Für Sie war die berufliche Zukunft bis zu dem Zeitpunkt gesichert, und dann so eine Nachricht. Womöglich nicht der erste Moment, in dem für Sie etwas ins Negative kippt?

Genau das ist der Punkt. Ich bin nicht naiv. Ich habe damit gerechnet, dass während des Schuldienstes von Schüler-, Lehrer- oder Elternseite irgendwann auf «meine Personalie» aufmerksam gemacht wird. Ich bin seit nunmehr sechs Jahren über Antifa-Plattformen sehr gross geoutet, mit Wohnadresse und Schnappschüssen, die unwissentlich von mir angefertigt wurden. Mein Name ist also googlebar, und politische Anfeindungen sind nichts Neues für mich. Von dem Moment an, als der Anruf vom Landesamt für Schule und Bildung kam und ich eine Leipziger Nummer auf dem Display sah, war mir das ganze Prozedere mehr oder weniger klar. Deshalb nehme ich es jetzt gelassen. Es werden sich neue Türen öffnen. Den ganzen Medienrummel hätte ich mir zwar gerne erspart, aber all das hat alles sicherlich irgendeinen Zweck.

Es gab zwei Gerichtsverhandlungen, die beide so entschieden haben, dass es bei der negativen Entscheidung bleibt. Und das ist auch nicht mehr gerichtlich einklagbar.

Die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht, hat seine Entscheidung bewusst auf den letzten Stichtag des Eilverfahrens gesetzt, sodass nach seinem Urteil der Weg zum Verfassungsgericht für mich nicht mehr offenstand. Ich könnte nun noch ins Hauptsacheverfahren gehen, aber da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt und nicht um ein rein juristisches im engeren Sinne, werde ich mir diesen Weg sparen.

Ich war erstaunt über zwei Dinge. Das erste war, dass manche Zeitungen Sie verpixeln, die Taz aber ein Vollbild von Ihnen bringt. Spannender fand ich, dass man Ihnen auch ein Mindestmass an Verfassungstreue aberkannt hat. Im Umkehrschluss heisst das, dass ein Mindestmass ausgereicht hätte.

Das ist richtig. An welcher Stelle dieses Mindestmass in meinem Fall nicht gegeben ist, konnte das Gericht in seinem Beschluss auch nicht näher ausführen. Das Mindestmass der Verfassungstreue, das von einem Anwärter gefordert sein sollte, ist doch, dass Grundrechte gewahrt werden und dass der Staat als solcher weder gefährdet noch grundlegend hinterfragt wird. Alle Institutionen, mit denen ich in Verbindung gebracht werde, zeichnen sich im Vergleich zu einer Antifa-Bewegung durch Gewaltfreiheit und die Anerkennung einer klaren Notwendigkeit des Staates aus. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, was an meiner Verfassungstreue ausgesetzt werden kann. Der Verfassungsschutz bezieht sich in meinem Fall, also in dem Gutachten, das er über mich abgegeben hat, ausschliesslich auf Antifa-Blogs – teils namentlich – oder auf unerlaubt angefertigte und veröffentlichte Fotografien. Das sind die einzigen Erkenntnisse, die das Landesamt für Verfassungsschutz gegen mich vorbringt.

Das erinnert an diese Tausend-Seiten-Sammlung zur AfD. Ein Schritt zurück: Warum Lehramt? Was war Ihr Traumberuf als Kind? Wollten Sie Stewardess oder Model werden? Oder immer Lehrerin?

Schon immer waren meine beiden grossen Interessensgebiete die Literatur und die Musik und ich würde behaupten, dass ich für beides eine Begabung habe. Das Studium, das ich gewählt habe – Germanistik und Schulmusik – hat sich da wunderbar angeboten. Ich habe es mit einer Eins abgeschlossen, das Staatsexamen, trotz zweier Kinder. Das hätte ich gerne erwähnt.

Das hätte ich mich kaum zu fragen getraut, weil ich die Kinder nicht von meiner Seite hineinbringen wollte.

Ich hatte mir natürlich Gedanken gemacht, ob man das hineinbringt. Aber ich finde es richtig. Und das Studium hat mir grosse Freude gemacht. Im Studium hat es auch niemals Bedenken hinsichtlich meiner Befähigung gegeben.

Gab es Angriffe von Mitstudenten, vom AStA oder so?

Nein, da gab es nichts. Es gab während der Studienzeit zwar verschiedene Outings und Angriffe auf unsere Wohnung. Aber im universitären Kontext bin ich einwandfrei durchgekommen.

Haben Sie mal Akteneinsicht beim Verfassungsschutz beantragt, schon vorher?

Nein, das habe ich nicht. Wozu auch?

Haben Sie mal das Gefühl gehabt, dass Sie von denen beobachtet werden, irgendwann im Vorfeld? Wenn die nur Unterlagen aus Medien und so haben, scheinen sie auch recht schlampig zu arbeiten.

Wir hatten im Zuge der umfangreichen Outings gegen meine eigene Familie, die verschiedene tätliche Angriffe gegen unsere Wohnung nach sich gezogen hatten, einige Gespräche mit dem Staatsschutz. Die verliefen nach dem Motto: Die Leute werden ja wohl einen Grund haben, Sie anzugreifen – was ist denn der Grund? Sind Sie etwa rechtsextrem? Von der Seite aus war die Mitarbeit schon immer recht mau, zur Aufklärung von Straftaten haben sie nicht beigetragen.

Sie haben sich etwas erfüllt, Sie haben etwas geschafft. Sie haben es mit Eins gemacht. Das ist etwas, worauf man stolz ist und das einem dann quasi unterm Hintern weggezogen wird – zumal in einer Zeit, in der wir angeblich Lehrermangel haben. Das wundert mich ganz besonders.

Das stimmt. Eine Behörde, die mich trotz einwandfreien Staatsexamens- und Führungszeugnisses – ich habe keine laufenden Verfahren – nicht einstellt, hat kein Problem mit Lehrermangel, sondern anscheinend mit der politischen Opposition. Von meiner Familie, von meinen Eltern, habe ich immer mitgegeben bekommen, dass eine abgeschlossene Ausbildung wichtig ist. Da das Referendariat Teil der Ausbildung zur Lehrerin ist, habe ich mir das zu Herzen genommen. Wenn dies jetzt noch nicht möglich ist, werden sich andere Türen öffnen. Ich bin ganz zuversichtlich, dass ich mein Wissen und meine Kreativität auch anders einbringen kann.

Der Staat hat ja auch ordentlich in Sie investiert mit dem Studium. Das ist ein bisschen widersprüchlich. Vielleicht hätten Sie es gleich im Land des Vaters machen müssen, in Sachsen-Anhalt. Wenn Sie sich da in Zukunft bewerben, wird es vielleicht leichter.

Dann möchte ich darauf beharren: Es ist kein juristisches Problem. Ich sage nicht, dass es nur eine bessere Entscheidung am richtigen Gericht oder eine juristisch differenziertere Einschätzung der Einstellungsbehörde gebraucht hätte. Es ist ein politischer Fall, der in diesem Fall auf meinen Schultern ausgetragen wird.

Meinen Sie, dass das in Sachsen-Anhalt unter einer möglichen Regierung Siegmund etwas leichter wird?

Dadurch, dass das Amt für Verfassungsschutz der Regierung untersteht, ist das durchaus denkbar. Ob ich das will, ist die andere Frage.

Sie haben Musik und Germanistik studiert. Es ist ja nicht so, dass Sie mit Geschichtsunterricht in die Kinderköpfe wollen oder dass man Ihnen das unterstellt. Es geht um Sprache. Das hat eine gewisse Stringenz zum Verlag Ihres Vaters. War eine Verlagskarriere für Sie erst einmal keine Frage? Oder macht das einer Ihrer Geschwister, der mehr Interesse daran hat?

Auch als Geschichtslehrerin hätte ich, wenn ich das Studium absolviert hätte, durchaus das Recht gehabt, meine Ausbildung zu absolvieren. Ich finde, da macht es keinen Unterschied, ob ich nun Politik oder Musik lehre. Gleichwohl haben beide Eltern Germanistik studiert und wir Kinder sind in einem sehr buchaffinen Haus aufgewachsen, da lag die Fächerwahl nahe. Sei es Verlag, sei es musische Bildung – es gibt viele Möglichkeiten, die für mich darüber hinaus auch attraktiver klingen als Lehrerzimmer und kalter Kaffee.

Sie haben im Studium sicher viel mit Pädagogik zu tun gehabt, wie sich Kinder entwickeln. Wann war eigentlich Ihre Protestphase gegen die Eltern? Wann waren Sie mal linksradikal im Elternhaus?

Das bin ich nicht gewesen. Ich bewundere meine Eltern für das, was sie tagtäglich leisten. Es gab für mich nie die Möglichkeit, sich gross dagegenzustellen.

Auch das Bedürfnis zur Rebellion war nicht da?

Wenn der Druck von aussen ständig so hoch ist, steht das gar nicht zur Debatte. Es befördert eher den familiären Zusammenhalt.

Waren Sie auf Ihren Vater böse, als dieser Fall aufkam? Haben Sie irgendwann verflucht und gesagt: Warum bin ich nicht in einer normalen Familie aufgewachsen?

Wie gesagt: vielmehr stärkt es die Bindung. Ich weiss, dass es hier nicht um meine Person geht, und kann den Fall von mir abstrahieren. Hier soll ein politisches Exempel statuiert werden. Dadurch bin ich ganz gelassen und guter Dinge.

Warum hat nicht einfach ein Bekenntnis zur Verfassung gereicht? Bei der Finanzierung von NGOs durch «Demokratie leben» glaube ich hatte man mal überlegt, ob man ein Bekenntnis zur Verfassung einführt. Das hätte doch in Ihrem Fall genügt.

Dieses Bekenntnis müssen alle Lehramtsanwärter abgeben, und auch ich hätte es ohne zu zögern und guten Gewissens abgegeben. Das wäre in der besagten Ernennungsveranstaltung gewesen. Da muss man den Eid leisten.

Das heisst, hier hätte man einen Meineid unterstellt. Im Grunde hat das Gericht gesagt: Wir verhindern den Meineid, indem wir Sie nicht zulassen.

So haben sie es nicht formuliert. Aber sie haben gesagt, dass sie Bedenken an der Wahrhaftigkeit meiner Verfassungstreue haben. Mir wurde damit gar nicht erst die Möglichkeit eingeräumt, meine Verfassungstreue zu beeiden.

Gab es Anfragen von Zeitungen, oder haben die nur über Sie berichtet?

An mich persönlich nicht, da ich auf keiner Plattform öffentlich in Erscheinung trete. Die Anfragen gingen – was wieder sinnbildlich ist – an meinen Vater und an eine jüngere Schwester. Anscheinend wurde gehofft, dass man über sie irgendetwas entlocken kann. Aber die wurden nicht beantwortet.

Dieses Interview erschien zuerst auf dem Portal von Alexander Wallasch, einem deutschen Schriftsteller, Journalisten und Blogger.

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