Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

«Rechtlich und politisch richtig»: Berlins Justizsenatorin für AfD-Teilverbot

Anhören ( 2 min )
KI-Stimme
«Rechtlich und politisch richtig»: Berlins Justizsenatorin für AfD-Teilverbot
«Rechtlich und politisch richtig»: Berlins Justizsenatorin für AfD-Teilverbot
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) spricht sich für die Prüfung eines Verbots einzelner AfD-Landesverbände aus und hält ein Verfahren gegen die Thüringer AfD ausdrücklich für gerechtfertigt. «Jedenfalls für den Thüringer Landesverband halte ich das rechtlich und politisch für richtig», sagte Badenberg der Berliner Zeitung. Ein Verbot der gesamten AfD hält sie dagegen derzeit für wenig aussichtsreich.

Sören Stache/DPA/Keystone
Felor Badenberg, Berliner Justizsenatorin
Sören Stache/DPA/Keystone

Für ein Parteiverbot gelten hohe verfassungsrechtliche Hürden. Eine Partei muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf ausgerichtet sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Beim AfD-Bundesverband sieht Badenberg diese Voraussetzung derzeit nicht hinreichend belegt. Sie verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar: Das Gericht habe zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen erkannt, aber keine entsprechende Prägung der Gesamtpartei festgestellt.

Anders beurteilt Badenberg einzelne Landesverbände. Fünf der sechzehn AfD-Landesverbände würden von den zuständigen Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Ob diese verboten werden könnten, sei deshalb «ernsthaft prüfenswert». Besonders hebt die frühere Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz Thüringen und dessen Landeschef Björn Höcke hervor.

Badenberg begründet ihre Position unter anderem mit Äusserungen Höckes und dessen Umgang mit mutmasslichen Mitgliedern der rechtsextremistischen «Sächsischen Separatisten». «Seine politischen Vorstellungen halte ich für hochgefährlich!», sagte sie. Deshalb spreche vieles dafür, auch «das schärfste Schwert der Verfassung», ein Verbotsverfahren, zu prüfen.

Zugleich zieht Badenberg eine Grenze zwischen politischer Abgrenzung und parlamentarischen Rechten. Die CDU könne eine Zusammenarbeit mit der AfD ausschliessen. Blockaden gegenüber der Partei könnten jedoch rechtlich problematisch werden, wenn sie deren parlamentarische Rechte berührten. «Politische Abgrenzung ist legitim. Aber sie muss sich innerhalb der demokratischen Regeln bewegen, die für alle gelten.»

Badenberg war vor ihrem Eintritt in den Berliner Senat beim Bundesamt für Verfassungsschutz tätig und zuletzt dessen Vizepräsidentin. Seit 2023 führt sie die Berliner Justizverwaltung, seit 2026 gehört sie dem CDU-Bundesvorstand an.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 06.10.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.