Skandalöse Impfverträge offengelegt: Milliarden für Produkte mit unbekannter Wirkung – und die Haftung liegt erst noch beim Steuerzahler. Wird Steuergeld-Verschwendung jetzt strafbar?
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Skandalöse Impfverträge offengelegt: Milliarden für Produkte mit unbekannter Wirkung – und die Haftung liegt erst noch beim Steuerzahler. Wird Steuergeld-Verschwendung jetzt strafbar?

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Skandalöse Impfverträge offengelegt: Milliarden für Produkte mit unbekannter Wirkung – und die Haftung liegt erst noch beim Steuerzahler. Wird Steuergeld-Verschwendung jetzt strafbar?
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Der Bund, genauer: das Bundesamt für Gesundheit (BAG), hat endlich aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Verträge mit den Herstellen der Covid-Impfstoffe offengelegt. Jahrelang hatte sich das BAG gegen Transparenz gesträubt.

Was nun aus der Dunkelkammer ans Licht kommt – allerdings erst bei zwei Verträgen, andere bleiben noch massiv geschwärzt –, bestätigt und übertrifft gar die schlimmsten Befürchtungen: Die Schweiz hat mit dem Geld der Steuerzahler Milliarden für Produkte mit unbekannter Wirkung und Sicherheit ausgegeben. Allein bei Moderna bestellte sie so blind 31 Millionen Impfdosen für 32 US-Dollar pro Dosis. Das macht 980 Millionen oder fast eine Milliarde Dollar für einen einzigen Hersteller. Hinzu kommen die Kosten für die weiteren Hersteller – plus jene für die ebenfalls sündhaft teure Entsorgung überflüssiger Dosen.

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Skandalöse Impfverträge offengelegt: Milliarden für Produkte mit unbekannter Wirkung – und die Haftung liegt erst noch beim Steuerzahler. Wird Steuergeld-Verschwendung jetzt strafbar?
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Skandalös ist weiter die Haftungsbeschränkung in den Verträgen – im Klartext: die Übernahme der Haftungsrisiken durch die Schweizer Steuerzahler. Damit müssen diese für allfällige Schäden aufkommen.

Nationalrat und Rechtsanwalt Rémy Wyssmann, der die Offenlegung der Verträge mit erkämpft hat, sagt dazu zur Weltwoche: «Das ist ein Freipass zur Schädigung Dritter.» Es handle sich um die «krasseste Haftungsfreizeichnung», die er als Anwalt und Politiker je gesehen habe. Tatsächlich steht zum Beispiel im Vertrag mit Moderna, dass die Firma «unter keinen Umständen» («under no circumstances») für Schäden hafte, die dem Käufer oder Dritten durch die nicht ausreichend getesteten Produkte entstehen. Umso wichtiger sei nach diesen neuen Erkenntnissen, dass der Artikel 70 im Epidemiengesetz gestrichen werde, der genau dies erlaube, sagt Wyssmann. Er hat dazu bereits eine Motion eingereicht. Diese «Ermächtigungsklausel» müsse weg.

Darüber hinaus müsse man auch diskutieren, wie die verantwortlichen Politiker und Chefbeamten zur Rechenschaft zu ziehen seien. Das Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten müsse verschärft werden. Auch müsse man sich überlegen, einen neuen Straftatbestand der Steuergeldverschwendung einzuführen. Steuerbetrug der Bürger werde ja auch geahndet. Die Debatte ist lanciert.

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