In der Nacht auf Karfreitag waren die Flixbus-Verbindungen von Zürich nach Kiew restlos ausverkauft. Dies berichtete das Portal «Inside Paradeplatz». Ukraine-Flüchtlinge, die in der Schweiz Schutz geniessen, reisten über Ostern in die Ferien. Nicht zum ersten Mal. Ukrainer verbrachten auch Sommer- und Winterferien im Heimatland. Es stellt sich die Frage, ob all diese Urlauber den besonderen Schutzstatus S noch brauchen?
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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Justizdepartament von Bundesrat Beat Jans hatte eine Massnahme erlassen, um den Schutzstatus in solchen Fällen zu widerrufen. Hält sich ein Ukrainer länger als 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine auf, kann das SEM den Status widerrufen. Bis vor wenigen Monaten durfte man bis zu 15 Tage pro Quartal in die Heimat reisen. Ausser die Person unternimmt die Reise «aufgrund eines Zwangs oder zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr».
Wie konsequent wendete das SEM diese Massnahme an? Unklar. Beim SEM werden die Widerrufsgründe «nicht separat statistisch erfasst», teilt die Behörde auf Anfrage mit. Man könne «nicht quantifizieren, in wie vielen Fällen es effektiv zum Widerruf des Schutzstatus S aufgrund von Heimatreisen gekommen ist.» Ein bemerkenswertes Informationsdefizit. Die Behörde scheint nicht zu wissen, wie ihre eigenen Regeln durchgesetzt werden.
Bis Ende Februar 2026 wurden insgesamt lediglich 443 Schutzgewährungen widerrufen.
In der Schweiz leben derzeit rund 70'000 Ukrainer. Der Schutzstatus S kostet die Steuerzahler jährlich 1,5 Milliarden Franken. Hinzu kommt: Ukraine-Flüchtlinge erhalten ab 2027 eine Aufenthaltsbewilligung B. Dadurch werden sie Schweizern bei der Sozialhilfe gleichgestellt – und bekommen mehr Geld. Na dann, gute Reise.