Das Oberlandesgericht München hat ein früheres Urteil gegen das ZDF im Fall des ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts erweckten Aussagen in einer Ausgabe des «ZDF Magazin Royale» vom Oktober 2022 den Eindruck, Schönbohm habe bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterhalten. Diese Darstellung sei unwahr und verletze sein Persönlichkeitsrecht. Die entsprechenden Aussagen dürfen weiterhin nicht verbreitet werden.
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Unmittelbar nach dem Urteil erhob Schönbohm in einem Interview mit der Welt schwere Vorwürfe gegen Moderator Jan Böhmermann und das ZDF. «An den Vorwürfen war nichts dran», sagte er. Sämtliche Prüfungen und Verfahren hätten dies bestätigt. Die Berichterstattung habe jedoch bis heute Folgen. Wer seinen Namen im Internet suche, stosse weiterhin auf die sogenannte Schönbohm-Affäre. Für die juristische Aufarbeitung habe er zudem mehr als 60.000 Euro aus eigener Tasche aufgewendet.
Besonders scharf kritisierte der frühere Behördenchef den Umgang des Senders mit dem Fall. Er sprach von einer gezielten Kampagne, die international Zweifel an seiner Integrität geweckt habe. Dadurch sei auch das Vertrauen ausländischer Sicherheitsbehörden in deutsche Institutionen beschädigt worden. Dem damaligen Bundesinnenministerium warf Schönbohm vor, ihn während der Affäre im Stich gelassen zu haben. Er habe sich weder öffentlich verteidigen dürfen noch Unterstützung erhalten.
Eine Geldentschädigung erhielt Schönbohm nicht. Dennoch wertet er das Urteil als Bestätigung seiner Position. Mit Blick auf Böhmermann sagte der frühere BSI-Präsident: «Meine Karriere als Präsident des BSI ist zerstört worden – für 25 Minuten Unterhaltung.» Das ZDF habe aus seiner Sicht bis heute keine Verantwortung übernommen und trotz gerichtlicher Niederlagen keine Fehler eingeräumt.