Behördenversagen häuft sich – nun auch bei der Auswahl von Kita-Betreuern. Ist auf Schweizer Institutionen noch Verlass?
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Behördenversagen häuft sich – nun auch bei der Auswahl von Kita-Betreuern. Ist auf Schweizer Institutionen noch Verlass?

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Behördenversagen häuft sich – nun auch bei der Auswahl von Kita-Betreuern. Ist auf Schweizer Institutionen noch Verlass?
Behördenversagen häuft sich – nun auch bei der Auswahl von Kita-Betreuern. Ist auf Schweizer Institutionen noch Verlass?
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Das Flammen-Inferno in den frühen Morgenstunden des ersten Tages im neuen Jahr hat nicht nur die Schweiz schockiert, sondern weit über unsere Landesgrenzen ein schlechtes Licht auf das einstige Vorzeigeland punkto Sicherheit und Qualität geworfen. 41 junge Menschen starben in einer Bar in Crans-Montana, während sie Silvester feierten, über hundert Überlebende tragen physische und psychische Verletzungen ein Leben lang mit sich weiter. Mit ein Grund für diese Katastrophe: ein komplettes Versagen der behördlichen Brandschutzkontrollen im Walliser Nobelferienort.

Christian Beutler/Keystone
Kinder spielen in einer Kindertagesstaette in Bern (Symbolbild)
Christian Beutler/Keystone

Wie sich nun zeigt, schlampten Schweizer Behörden auch bei der Aufsicht über Kindertagesstätten (Kitas). Die Zeitung Blick berichtete über einen Kita-Betreuer, der zwischen 2021 und 2023 in den Regionen Winterthur und Bern mindestens fünfzehn Kinder missbraucht und diese Schändungen gefilmt haben soll. Nachdem erste Verdachtsmeldungen eingegangen waren, verliess er zwar seine damalige Stelle in Winterthur, fand aber sofort wieder einen Job als Kita-Betreuer in Bern. Laut Fernsehen SRF hat der Täter die Taten gestanden.

Was um Himmels willen ist los mit unseren Institutionen? Warum nehmen sie ihre Kontrollfunktionen nicht mehr oder bloss noch ungenügend wahr? Ist es Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit oder beides zusammen? Wie kann es sein, dass der Täter überhaupt die Möglichkeit hatte, nach dem Zwischenfall in Winterthur weiterhin mit Kindern allein zu sein?

Und dies, obwohl die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen», im Jahre 2014 von Volk und Ständen deutlich angenommen wurde. Es ist ausserdem geradezu grotesk, dass nun mit dem Hinweis auf die Unschuldsvermutung Behördenschlamperei entschuldigt wird. Trotz laufenden Ermittlungen sei ein Berufsverbot erst nach einem rechtskräftigen Urteil möglich, belehren uns die Juristen. Wäre es denn nach einer Verdachtsmeldung nicht angezeigt, dass der betreffende Betreuer bis zur restlosen Klärung des Sachverhaltes freigestellt wird?

Eltern tun also gut daran, selber zu prüfen, wem sie ihre Kinder in Obhut geben möchten. Sei es, wenn es darum geht, wo ihre Sprosse im Teenageralter das Jahr ausklingen lassen, oder von wem sie als Kleinkinder betreut werden, während die Erziehenden ihrer Arbeit nachgehen.

Denn Vertrauen war einmal – Eigenverantwortung ist besser.

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