Die Hoffnung auf juristische Korrekturen am Bundeswahlrecht ist für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geplatzt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen der Partei abgewiesen – beide sind unzulässig, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte.
In der ersten Klage hatte das BSW bemängelt, dass es keine gesetzliche Möglichkeit gebe, bei Zweifeln an einem Wahlergebnis eine umgehende Neuauszählung zu verlangen. In der zweiten forderte die Partei eine geänderte Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel. Beide Klagen zielten auf eine vermeintliche Verletzung der Chancengleichheit kleinerer Parteien.
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Das Gericht hielt laut Bild-Zeitung dagegen: «Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substanziiert begründet.» Damit bleibt es beim Status quo – das BSW hatte bei der Bundestagswahl die 5-Prozent-Hürde verfehlt und ist nicht im Parlament vertreten.