Die Corona-Maskenkäufe aus der Amtszeit des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) könnten den deutschen Steuerzahler weitere Hunderte Millionen Euro kosten. Das Oberlandesgericht Köln hat Ende Mai entschieden, dass der Bund einem Maskenhändler aus Brandenburg knapp 220 Millionen Euro zahlen muss. In erster Instanz war dem Unternehmen noch ein Anspruch von rund 33 Millionen Euro zugesprochen worden.
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Hinzu kommen erhebliche Verzugszinsen. Nach Recherchen des Spiegels belaufen sich diese inzwischen auf rund 128 Millionen Euro. Täglich kommen weitere rund 61.500 Euro hinzu. Damit liegt die mögliche Belastung für den Staat in diesem Verfahren bereits bei fast 350 Millionen Euro.
Der Streit geht auf die Anfangsphase der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 zurück. Wegen des akuten Mangels an Schutzmasken setzte das Bundesgesundheitsministerium unter Spahn auf ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Jeder Anbieter konnte Masken zu einem staatlich garantierten Preis von 4,50 Euro pro Stück liefern. Mengenbegrenzungen oder Beschränkungen der Lieferanten gab es nicht. In der Folge gingen deutlich mehr Angebote ein als erwartet.
Als sich die Versorgungslage später entspannte und die Marktpreise fielen, verweigerte der Bund bei zahlreichen Lieferungen die Abnahme oder die Bezahlung. Begründet wurde dies unter anderem mit verspäteten Lieferungen oder Qualitätsmängeln. Das Oberlandesgericht Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Verträge nicht automatisch mit Ablauf von Fristen erloschen seien und Lieferungen nicht pauschal hätten zurückgewiesen werden dürfen.
Der Bund will nun den Bundesgerichtshof anrufen. Insgesamt beläuft sich das finanzielle Risiko aus den zahlreichen Maskenklagen laut Bericht auf rund 2,3 Milliarden Euro. Einschliesslich Zinsen könnte die Summe sogar auf bis zu vier Milliarden Euro anwachsen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung laufen die Zinsen weiter.