Russland stellt die Leugnung von Nazi-Verbrechen gegen die sowjetische Bevölkerung unter Strafe und stuft diese offiziell als Völkermord ein. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete entsprechende Änderungen am Strafgesetzbuch, wie der Kreml mitteilte.
Künftig wird die Verneinung des sogenannten Genozids am sowjetischen Volk strafrechtlich verfolgt. Es drohen Geldstrafen bis zur Höhe von drei Jahreseinkommen oder Zwangsarbeit von bis zu drei Jahren. Auch die Schändung oder Beschädigung von Denkmälern für sowjetische Kriegsopfer kann mit Haft von bis zu drei Jahren geahndet werden. Diese Regelung soll nach russischer Darstellung auch im Ausland gelten.
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Die russische Führung verwendet den Begriff eines Genozids an der sowjetischen Bevölkerung seit einiger Zeit verstärkt. Zudem soll das geschlossene Gulag-Museum in Moskau in ein Museum für Opfer nationalsozialistischer Verbrechen umgewidmet werden. Russland begründet die Massnahmen mit dem Anspruch, das Ausmass des Leids in der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg und den Anteil am Sieg über das nationalsozialistische Deutschland zu betonen.
Historisch gilt als gesichert, dass die deutsche Besatzung in der Sowjetunion zwischen 1941 und 1944 schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfasste. Als Völkermord werden bislang vor allem die systematische Ermordung von Juden sowie von Sinti und Roma eingeordnet.