Die deutsche Bundesregierung bringt den Bau neuer Gaskraftwerke zur Absicherung der Stromversorgung auf den Weg. Das Bundeskabinett verabschiedete dazu einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Dieser sieht vor, Betreiber von Kraftwerken und Speichern künftig nicht nur für gelieferten Strom, sondern auch für das Bereithalten von Kapazitäten zu vergüten.
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Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, könnten auf die Stromkunden ab 2031 zusätzliche Kosten von jährlich bis zu drei Milliarden Euro zukommen. Die Finanzierung soll über eine Umlage auf den Strompreis erfolgen. Für die Jahre 2032 bis 2045 rechnet die Bundesregierung mit jährlichen Förderkosten zwischen 0,9 und 2,3 Milliarden Euro.
Mit dem Gesetz sollen neue steuerbare Kraftwerke mit einer Leistung von insgesamt zwölf Gigawatt ausgeschrieben werden. Zehn Gigawatt entfallen dabei auf neue Anlagen, die mindestens zehn Stunden ununterbrochen Strom liefern können müssen. Die Ausschreibungen sollen noch vor der Sommerpause vorbereitet werden. Die ersten Vergaberunden sind für 2026 vorgesehen.
Die Bundesregierung begründet den Ausbau mit der Versorgungssicherheit in sogenannten Dunkelflauten, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichend verfügbar sind. Die neuen Anlagen sollen vor allem im Süden und Westen Deutschlands entstehen und spätestens 2031 einsatzbereit sein. Zudem sollen sie später auf Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden können und ab 2045 vollständig treibhausgasneutral arbeiten.