Die Debatte um die moralische Neuvermessung der Filmgeschichte kehrt zuverlässig zurück. Klassiker geraten ins Visier, weil sie rassistische, sexistische oder homophobe Vorstellungen transportieren. Warnhinweise oder eine vollständige Verbannung dieser Filme sollen die Welt wieder ein Stück gerechter machen. Die Filme wurden in einer Zeit produziert, in der andere moralische Standards herrschten. Meisterwerke, die vor fünfzig oder hundert Jahren erschaffen wurden, aus dem Kontext der damaligen Zeit zu nehmen und gemäss heutigen Moralstandards zu beurteilen, ist nicht nur eine Relativierung der künstlerischen Freiheit, sondern auch ein Akt moralischer Überheblichkeit. Denn Moral ist nicht universell, sie ist gebunden an eine Zeit – was wir heute für moralisch verwerflich halten, war es damals nicht oder nicht im gleichen Masse. Die Vergangenheit lässt sich nicht korrigieren, indem man ihre Zeugnisse verschwinden lässt.
Illustration: Fernando Vicente
Anders verhält es sich dort, wo nicht allein die Darstellung problematisch ist, sondern die Herstellung des Werkes. Etwa bei Nacktaufnahmen von Minderjährigen. Ist eine nachträgliche Entfernung oder Veränderung gerechtfertigt, wenn die Betroffenen Jahrzehnte später erklären, ihre Grenzen seien überschritten worden? Beim Dreh von Shakespeares «Romeo & Juliet» (1968) waren Olivia Hussey und Leonard Whiting fünfzehn und sechzehn Jahre alt. Im Film sind sie kurz nackt im Bett zu sehen, und zwar, wie sie sagen, ohne dass sie von der laufenden Kamera gewusst hätten. 2023 hatten sie (erfolglos) gegen Paramount geklagt, weil sie sich ausgebeutet gefühlt hatten. Laut Variety forderten sie bis zu 500 Millionen Dollar Schadenersatz, weil ihnen wegen der Nacktszene später andere Jobs entgangen seien. Nastassja Kinski wird in Wim Wenders’ «Falsche Bewegung» (1975) als Dreizehnjährige mit nacktem Oberkörper gezeigt. Seit Jahren kämpft sie dafür, diese Aufnahme zu entfernen, laut der Süddeutschen Zeitung empfand sie die Erfahrung als belastend. Nach langem Hin und Her zog Wenders den Film von den Streamingdiensten zurück.
Hier geht es nicht mehr um veraltete Moralvorstellungen, sondern darum, ob ein Kind überhaupt in etwas einwilligen kann, dessen Folgen es nicht überblicken kann. Eine Dreizehnjährige vermag nicht abzuschätzen, was es bedeutet, wenn Aufnahmen seiner nackten Brüste noch ein halbes Jahrhundert später weltweit verfügbar sind, Memes und Fotos gepostet werden oder sich die öffentliche Wahrnehmung verändert. Eltern können für ihre Kinder vieles entscheiden, aber nicht die späteren Gefühle über die eigene Intimsphäre. Die Klagen in beiden Fällen sind nachvollziehbar und legitim, obschon im Fall von Hussey und Whiting eine 500-Millionen-Dollar-Forderung wohl über das Ziel hinausschiesst.
Die eigentliche interessante Frage lautet jedoch: Wo beginnt der Eingriff in ein Werk, und wo zieht man die Grenze? Wie vermeidet man Willkür? Sind nachträgliche Änderungen akzeptabel, wenn die betroffene Person noch lebt? Es ist durchaus denkbar, dass auch volljährige Schauspieler Jahrzehnte später erklären, sie hätten gewissen Szenen und Rollen zwar zugestimmt, sich dabei aber nie wirklich wohlgefühlt oder sich als Nachwuchsdarsteller von der Industrie unter Druck gesetzt gesehen. Solche Fälle werden heute immer wieder in die Öffentlichkeit getragen. Andere wiederum schämen sich für frühere Arbeiten und würden sie am liebsten aus dem kulturellen Gedächtnis tilgen. Was, wenn heute jemand geltend macht, er habe nie Teil einer freizügigen 68er Kunstproduktion sein wollen – auch wenn er damals aus voller Überzeugung mitgewirkt hat? Die Frage reicht noch weiter: Gibt man Klagen nach und hängt künftig auch Fotografien oder Gemälde ab, die Minderjährige zum Zeitpunkt ihrer Entstehung halbnackt zeigen?
Irgendwo findet sich fast immer ein berechtigter Einwand – obschon nicht jeder Einwand frei von Kalkül sein dürfte; bisweilen spielen auch finanzielle Interessen oder der Wunsch nach Aufmerksamkeit eine Rolle. Für Künstler wiederum ist die Vorstellung wohl kaum befriedigend, ein Werk zu schaffen, das Jahrzehnte später unter dem Vorbehalt steht, nachträglich verändert oder zensiert zu werden, weil sich die gesellschaftlichen Massstäbe oder die persönlichen Empfindungen wandeln.
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