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Die Weltwoche

Inhalt
Diese Woche
Jean-Daniel Ruch
Trump kapituliert
Roger Köppel
«Der Ukraine-Krieg ist der Fehler des Westens»
Urs Gehriger
Fauler Deal
Sarah Pines
Die Stille vom Silicon Valley
Philipp Gut
Fussball regiert die Welt
Peter Ruch
Macht der bequemen Gewohnheit
Francis Pike
Belfast brennt
Redaktion
Plötzlich wollen alle Deutsche sein
Severin Dressen
Storch bleibt zu Hause
Pierre Heumann
Wenn Maschinen trösten
Claudia Wirz
Glücklich ist, wer schon hat
Anabel Schunke
Sommermärchen 2026
Kairat Sarzhanov
Kasachstans Weg in die Zukunft
Oliver Schmuki
Brief aus Brescia
Jürg Altwegg
«Es braucht einen neuen Wiener Kongress»
Michael Bahnerth
Das getrackte Leben
Tamara Wernli
Nastassja Kinskis späte Klage
Beat Gygi
Sauberes Wasser aus dem Meer locken
Beat Gygi
Verhandlungen statt Kriege
Marcel Züger
Der edle Wilde ist zurück
Redaktion
Strom begreifen
Beat Gygi
«Die Wahrscheinlichkeit von Wasserkriegen ist sehr gering»
Reiner Eichenberger
Wasser
Literatur und Kunst
Michael Bahnerth
Ikone der Woche
Wolfram Knorr
Putin und die Spur des Goldes
Peter Henning
Denen man nicht vergibt
Holger Fuss
Fussabtreter des Zeitgeistes
Michael Bahnerth
Neue Mäzene braucht das Land
Wolfram Knorr
Glühendes Noir
Chris von Rohr
Songs für die Ewigkeit
Daniel Weber
Klotzen, nicht kleckern
Manuel Brug
Piano-Stars fürs grosse Publikum
Peter Rüedi
Funkelndes Fundstück
Benjamin Bögli
Das Eis ist heiss
Leben heute
Mark van Huisseling
Wir sind Zweiter, und das ist prima – wirklich?
Linus Reichlin
Künstler Neandertaler
Dania Schiftan
Immer Lust
Weltwoche
Wir freuen uns über Ihre Zuschriften
Wolfgang Koydl
Starmer, Trump, Macron, Selenskyj, Schewkunow, von der Leyen, Putin, Meloni, Merz, Sheinbaum, Cervantes Cuaquehua, Bas, Bardella, Prinzessin Maria Carolina, Leo XIV.
Weltwoche
Soziologin Allison Pugh über die Gefahr der freundlichen Maschine, Pierre Lellouche fordert einen neuen Wiener Kongress für die Welt, Ex-CIA-Agent David McCloskey und die Rückkehr des Agentenromans, neuer Themenschwerpunkt Weltwoche Grün
Matthias Matussek
Lieber Harry Kane
Roger Köppel
Reden mit Putin
Weltwoche
Wird Hape Kerkeling Bundespräsident?
Kurt W. Zimmermann
Deutsche Fälscherwerkstatt
Oskar Lafontaine
Was ist heute links?
Nastassja Kinskis späte Klage

Tamara Wernli

Nastassja Kinskis späte Klage

Wann ist die Korrektur eines Kunstwerks gerechtfertigt – und wann beginnt die Zensur?
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Nastassja Kinskis späte Klage
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Die Debatte um die moralische Neuvermessung der Filmgeschichte kehrt zuverlässig zurück. Klassiker geraten ins Visier, weil sie rassistische, sexistische oder homophobe Vorstellungen transportieren. Warnhinweise oder eine vollständige Verbannung dieser Filme sollen die Welt wieder ein Stück gerechter machen. Die Filme wurden in einer Zeit produziert, in der andere moralische Standards herrschten. Meisterwerke, die vor fünfzig oder hundert Jahren erschaffen wurden, aus dem Kontext der damaligen Zeit zu nehmen und gemäss heutigen Moralstandards zu beurteilen, ist nicht nur eine Relativierung der künstlerischen Freiheit, sondern auch ein Akt moralischer Überheblichkeit. Denn Moral ist nicht universell, sie ist gebunden an eine Zeit – was wir heute für moralisch verwerflich halten, war es damals nicht oder nicht im gleichen Masse. Die Vergangenheit lässt sich nicht korrigieren, indem man ihre Zeugnisse verschwinden lässt.

Illustration: Fernando Vicente
Nastassja Kinskis späte Klage
Illustration: Fernando Vicente

Anders verhält es sich dort, wo nicht allein die Darstellung problematisch ist, sondern die Herstellung des Werkes. Etwa bei Nacktaufnahmen von Minderjährigen. Ist eine nachträgliche Entfernung oder Veränderung gerechtfertigt, wenn die Betroffenen Jahrzehnte später erklären, ihre Grenzen seien überschritten worden? Beim Dreh von Shakespeares «Romeo & Juliet» (1968) waren Olivia Hussey und Leonard Whiting fünfzehn und sechzehn Jahre alt. Im Film sind sie kurz nackt im Bett zu sehen, und zwar, wie sie sagen, ohne dass sie von der laufenden Kamera gewusst hätten. 2023 hatten sie (erfolglos) gegen Paramount geklagt, weil sie sich ausgebeutet gefühlt hatten. Laut Variety forderten sie bis zu 500 Millionen Dollar Schadenersatz, weil ihnen wegen der Nacktszene später andere Jobs entgangen seien. Nastassja Kinski wird in Wim Wenders’ «Falsche Bewegung» (1975) als Dreizehnjährige mit nacktem Oberkörper gezeigt. Seit Jahren kämpft sie dafür, diese Aufnahme zu entfernen, laut der Süddeutschen Zeitung empfand sie die Erfahrung als belastend. Nach langem Hin und Her zog Wenders den Film von den Streamingdiensten zurück.

Hier geht es nicht mehr um veraltete Moralvorstellungen, sondern darum, ob ein Kind überhaupt in etwas einwilligen kann, dessen Folgen es nicht überblicken kann. Eine Dreizehnjährige vermag nicht abzuschätzen, was es bedeutet, wenn Aufnahmen seiner nackten Brüste noch ein halbes Jahrhundert später weltweit verfügbar sind, Memes und Fotos gepostet werden oder sich die öffentliche Wahrnehmung verändert. Eltern können für ihre Kinder vieles entscheiden, aber nicht die späteren Gefühle über die eigene Intimsphäre. Die Klagen in beiden Fällen sind nachvollziehbar und legitim, obschon im Fall von Hussey und Whiting eine 500-Millionen-Dollar-Forderung wohl über das Ziel hinausschiesst.

Die eigentliche interessante Frage lautet jedoch: Wo beginnt der Eingriff in ein Werk, und wo zieht man die Grenze? Wie vermeidet man Willkür? Sind nachträgliche Änderungen akzeptabel, wenn die betroffene Person noch lebt? Es ist durchaus denkbar, dass auch volljährige Schauspieler Jahrzehnte später erklären, sie hätten gewissen Szenen und Rollen zwar zugestimmt, sich dabei aber nie wirklich wohlgefühlt oder sich als Nachwuchsdarsteller von der Industrie unter Druck gesetzt gesehen. Solche Fälle werden heute immer wieder in die Öffentlichkeit getragen. Andere wiederum schämen sich für frühere Arbeiten und würden sie am liebsten aus dem kulturellen Gedächtnis tilgen. Was, wenn heute jemand geltend macht, er habe nie Teil einer freizügigen 68er Kunstproduktion sein wollen – auch wenn er damals aus voller Überzeugung mitgewirkt hat? Die Frage reicht noch weiter: Gibt man Klagen nach und hängt künftig auch Fotografien oder Gemälde ab, die Minderjährige zum Zeitpunkt ihrer Entstehung halbnackt zeigen?

Irgendwo findet sich fast immer ein berechtigter Einwand – obschon nicht jeder Einwand frei von Kalkül sein dürfte; bisweilen spielen auch finanzielle Interessen oder der Wunsch nach Aufmerksamkeit eine Rolle. Für Künstler wiederum ist die Vorstellung wohl kaum befriedigend, ein Werk zu schaffen, das Jahrzehnte später unter dem Vorbehalt steht, nachträglich verändert oder zensiert zu werden, weil sich die gesellschaftlichen Massstäbe oder die persönlichen Empfindungen wandeln.

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