Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Abschiebung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Straftäters nach Nordmazedonien bestätigt. Der Mann verbüsst derzeit eine Haftstrafe wegen bandenmässigen Betrugs und war mit seiner Klage gegen die Ausweisung erfolglos.
Nach Angaben der Ausländerbehörde gilt Nordmazedonien als Herkunftsstaat des Mannes. Er hatte sich 2019 einer Bande angeschlossen, die Senioren mit sogenannten Schockanrufen um Geld und Wertgegenstände brachte. Als Kurier nahm er die Beute entgegen, transportierte sie ins Ausland und erhielt laut Gericht pro Tat 1500 Euro. Die Tätergruppe soll innerhalb weniger Wochen zwölf ältere Menschen um nahezu eine Million Euro betrogen haben. Wegen bandenmässigen Betrugs wurde der Mann zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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Die Ausländerbehörde ordnete daraufhin seine Abschiebung an. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung – unter Verweis auf die Schwere der Straftaten, den hohen Schaden sowie die Ausnutzung der Angst älterer Menschen. Ein Gerichtssprecher erklärte zudem, die Ausweisung sei auch zur Abschreckung möglicher Nachahmungstäter geboten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.