Bundeskanzler Friedrich Merz stellt nach eigenen Angaben keine Strafanträge mehr wegen persönlicher Beleidigungen. «Seitdem ich im Amt bin, habe ich nicht einen einzigen Strafantrag gestellt», sagte der CDU-Politiker laut Welt-Bericht beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Er habe solche Anzeigen früher zwar erstattet, dies inzwischen jedoch beendet: «Das habe ich mal eine Zeitlang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr.»
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Merz äusserte sich damit auch zur Debatte um Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede besonders schützt. Der Kanzler zeigte sich offen für eine Reform der Vorschrift. Er sei überrascht gewesen über die hohe Zahl entsprechender Verfahren, die von Staatsanwaltschaften teilweise auch ohne Strafantrag verfolgt würden.
Persönliche Beschimpfungen wolle er grundsätzlich aushalten. «Also wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand», sagte Merz. Zugleich beklagte er einen raueren Ton in der politischen Debatte. Früher habe weitgehend Einigkeit darüber bestanden, dass grobe Beleidigungen nicht zum politischen Sprachgebrauch gehörten.
Derzeit laufen allerdings weiterhin mehrere Verfahren wegen mutmasslicher Beleidigungen gegen den Kanzler. So verhängte ein Amtsgericht nach einem Facebook-Beitrag mit dem Begriff «Lügenfritz» eine Geldstrafe. Die Verfahren werden von den Behörden verfolgt und sind nicht auf aktuelle Strafanträge des Kanzlers zurückzuführen.
Eine klare Grenze zieht Merz dort, wo nicht mehr die Person, sondern staatliche Institutionen betroffen seien. «In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spass auf», sagte der Kanzler. Dies gehöre nicht zur Meinungsfreiheit, sondern schade der Demokratie. Die Justizministerkonferenz hatte zuletzt vorgeschlagen, den verschärften Strafrahmen des Paragrafen 188 künftig nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten zu lassen.