Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

«Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun»: Kanzler Merz offen für Reform des Politiker-Schutzparagrafen

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
«Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun»: Kanzler Merz offen für Reform des Politiker-Schutzparagrafen
«Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun»: Kanzler Merz offen für Reform des Politiker-Schutzparagrafen
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Bundeskanzler Friedrich Merz stellt nach eigenen Angaben keine Strafanträge mehr wegen persönlicher Beleidigungen. «Seitdem ich im Amt bin, habe ich nicht einen einzigen Strafantrag gestellt», sagte der CDU-Politiker laut Welt-Bericht beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Er habe solche Anzeigen früher zwar erstattet, dies inzwischen jedoch beendet: «Das habe ich mal eine Zeitlang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr.»

FABIAN SOMMER / KEYSTONE
Bundeskanzler Friedrich Merz beim Tag der offenen Tür im Bundeskanzleramt
FABIAN SOMMER / KEYSTONE

Merz äusserte sich damit auch zur Debatte um Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede besonders schützt. Der Kanzler zeigte sich offen für eine Reform der Vorschrift. Er sei überrascht gewesen über die hohe Zahl entsprechender Verfahren, die von Staatsanwaltschaften teilweise auch ohne Strafantrag verfolgt würden.

Persönliche Beschimpfungen wolle er grundsätzlich aushalten. «Also wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand», sagte Merz. Zugleich beklagte er einen raueren Ton in der politischen Debatte. Früher habe weitgehend Einigkeit darüber bestanden, dass grobe Beleidigungen nicht zum politischen Sprachgebrauch gehörten.

Derzeit laufen allerdings weiterhin mehrere Verfahren wegen mutmasslicher Beleidigungen gegen den Kanzler. So verhängte ein Amtsgericht nach einem Facebook-Beitrag mit dem Begriff «Lügenfritz» eine Geldstrafe. Die Verfahren werden von den Behörden verfolgt und sind nicht auf aktuelle Strafanträge des Kanzlers zurückzuführen.

Eine klare Grenze zieht Merz dort, wo nicht mehr die Person, sondern staatliche Institutionen betroffen seien. «In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spass auf», sagte der Kanzler. Dies gehöre nicht zur Meinungsfreiheit, sondern schade der Demokratie. Die Justizministerkonferenz hatte zuletzt vorgeschlagen, den verschärften Strafrahmen des Paragrafen 188 künftig nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten zu lassen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.