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Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die geplante Basishilfe der Stadt Zürich für Sans-Papiers als rechtswidrig eingestuft. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger». Das Gericht wies eine Beschwerde des Gemeinderats ab und entschied, dass das Projekt gegen übergeordnetes Recht verstosse.
Nach dem Entscheid verletzt die vorgesehene Überbrückungs- und Basishilfe Bundes- und Kantonsrecht. Den Gemeinden fehle die Kompetenz, solche Existenzhilfen einzuführen. Zudem umgehe das Vorhaben die gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten gegenüber den Migrationsbehörden. Dies hielt das Verwaltungsgericht in seinem veröffentlichten Urteil fest.
Für die Stadt Zürich ist es bereits der zweite gescheiterte Versuch, eine solche Unterstützung für Sans-Papiers einzuführen. Bereits während der Covid-Zeit war ein erster Anlauf vom Bezirksrat gestoppt worden, nachdem die Stadt eine Einsprachefrist verpasst hatte.
Der gegenwärtige Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.