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US-Iran-Abkommen: Lesen Sie hier den Entwurf des 14-Punkte-Plans im Wortlaut

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US-Iran-Abkommen: Lesen Sie hier den Entwurf des 14-Punkte-Plans im Wortlaut
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Am 19. Juni werden die USA und der Iran voraussichtlich in der Schweiz formell eine Absichtserklärung unterzeichnen. Das Dokument zielt auf die sofortige Beendigung des Krieges und die umfassende Regulierung des iranischen Atomprogramms ab. Dies ebnet den Weg für 60-tägige Gespräche mit dem Ziel, den Konflikt dauerhaft beizulegen und das Atomprogramm strengen neuen Beschränkungen zu unterwerfen. Der Entwurf dieses 14-Punkte-Plans wurde vor dem Treffen durch Bloomberg News veröffentlicht. Wir dokumentieren den Entwurf nachfolgend im Wortlaut in deutscher Übersetzung.

Samuel Corum/EPA/Keystone
Donald Trump bei einer Kabinettssitzung zu den US-Iran-Verhandlungen
Samuel Corum/EPA/Keystone

1.  Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären gemeinsam mit ihren Verbündeten im gegenwärtigen Krieg mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschliesslich des Libanons, und verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen mehr gegeneinander zu unternehmen und auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels und der übrigen Artikel bestätigen.

2.  Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.

3.  Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, innerhalb einer maximalen Frist von 60 Tagen, die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann, zu verhandeln und eine endgültige Vereinbarung zu erzielen.

4.  Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, verhindern jegliche Einmischung oder Behinderung gegenüber der Islamischen Republik Iran und stellen den Verkehr innerhalb von maximal 30 Tagen wieder in vollem Umfang her; der Schiffsverkehr muss dem Vorkriegsvolumen auf Seiten der Islamischen Republik Iran entsprechen. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich zudem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der endgültigen Vereinbarung aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.

5.  Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen auf das Vorkriegsvolumen wieder aufgenommen wird, wobei die Notwendigkeit der Beseitigung technischer Hindernisse und der Räumung von Minen durch den Iran zu berücksichtigen ist.

6.  Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Parteien vereinbarten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus für diesen Plan wird als Teil der endgültigen Vereinbarung innerhalb von 60 Tagen formuliert.

7.  Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem Zeitplan, der als Teil der endgültigen Vereinbarung zu vereinbaren ist, alle Arten von Sanktionen zu beenden, denen die Islamische Republik Iran derzeit ausgesetzt ist, einschliesslich der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie aller einseitigen US-Sanktionen, sowohl primärer als auch sekundärer Art.

8.  Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen produzieren wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass das Schicksal von angereichertem Material und das Schicksal aller anderen einvernehmlich vereinbarten nuklearbezogenen Fragen, einschliesslich des nuklearen Bedarfs des Iran, in einer endgültigen Vereinbarung angemessen behandelt werden; die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.

9.  Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, dass sie bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung den Status quo aufrechterhalten werden: Der Iran wird den Status quo seines Atomprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen oder ihre Streitkräfte in der Region verstärken.

10. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass das Finanzministerium der Vereinigten Staaten unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Datum der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Produkten und deren Derivaten sowie allen damit verbundenen Dienstleistungen, einschliesslich Bank-, Versicherungs-, Transportwesen und dergleichen, erteilt.

11. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass im Lichte des Fortschritts der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und vollständig verfügbar gemacht werden. Diese Gelder, ob sie nun auf dem Hauptkonto gehalten oder transferiert werden, sind für jede endgültige Begünstigtenzahlung zu verwenden, die von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran festgelegt wird, und stehen zur uneingeschränkten Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen auf dieser Grundlage zu erteilen.

12. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, dass ein Umsetzungsmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Durchführung der endgültigen Vereinbarung und die künftige Einhaltung derselben zu überwachen.

13. Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Erhalt von Zusicherungen bezüglich des Beginns der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung führen, die sich ausschliesslich auf die verbleibenden Artikel bezieht.

14. Die endgültige Vereinbarung wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates gebilligt werden.

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