Die Europäische Union hat den nächsten Schritt im Beitrittsprozess der Ukraine eingeleitet. Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten beschlossen am Mittwochabend die formelle Vorbereitung des ersten Verhandlungsblocks für die EU-Beitritts-Gespräche mit der Ukraine und Moldau. Dies teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft mit.
Möglich wurde der Schritt, nachdem Ungarn seine bisherige Blockade aufgegeben hatte, wie die Zeitung Die Welt berichtet. Die Regierung in Budapest hatte den offiziellen Beginn der Verhandlungen über Monate verhindert und ihre Zustimmung an Fortschritte bei den Rechten der ungarischen Minderheit in der Ukraine geknüpft.
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Nach Angaben des ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar wurde nun eine Einigung mit Kiew erzielt. Das Abkommen soll die Bildungs-, Sprach-, Kultur- und Mitwirkungsrechte der mehr als 100.000 Angehörigen der ungarischen Minderheit in der westukrainischen Region Transkarpatien stärken. Die ukrainische Regierung habe zugesagt, die vereinbarten Änderungen rechtlich umzusetzen und sie im Aktionsplan für den EU-Beitritt festzuhalten.
Damit kann die EU den Beitrittsprozess der Ukraine und Moldaus vorantreiben. Im Idealfall könnten die ersten Gespräche bereits am 15. Juni am Rande eines Treffens der EU-Minister in Luxemburg beginnen.
Die Ukraine und Moldau besitzen seit 2022 den Status offizieller Beitrittskandidaten. Der nun anstehende erste Verhandlungsblock umfasst insbesondere Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Justiz sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Kandidatenländer müssen nachweisen, dass ihre Institutionen den Anforderungen und Standards der Europäischen Union entsprechen.
Der Beitrittsprozess ist in sechs thematische Verhandlungspakete gegliedert und gilt als langwierig. Selbst nach Beginn der Gespräche gibt es keine Garantie für einen späteren Beitritt. Die Verhandlungen können sich über viele Jahre erstrecken oder scheitern. Als Beispiel gilt die Türkei, deren EU-Beitritts-Gespräche 2005 aufgenommen wurden und inzwischen wegen anhaltender Defizite bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit faktisch eingefroren sind.