Die meisten Menschen, die 2025 die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, behielten zugleich ihre bisherige Staatsbürgerschaft. Dies zeigt eine Umfrage des Mediendienstes Integration. Grundlage dafür ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die seit Juni 2024 die generelle Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung erlaubt.
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Laut den erhobenen Daten lag der Anteil der eingebürgerten Personen mit Mehrstaatigkeit in den untersuchten Städten zwischen 85 und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger ohne Doppelpass waren meist zuvor staatenlos oder stammten aus Staaten, die Mehrstaatigkeit weitgehend ausschliessen, darunter Indien, Äthiopien und Eritrea.
Die Reform der damaligen Ampelkoalition verkürzte zudem die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Eine zeitweise mögliche Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gutintegrierte Ausländer wurde später wieder abgeschafft.
Nach Angaben des Mediendienstes Integration sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge 2025 um rund 10 Prozent auf etwa 189.000. Die meisten Anträge wurden in Berlin registriert. Bundesweit dürfte die Zahl der Einbürgerungen im vergangenen Jahr deutlich über 300.000 gelegen haben. Am häufigsten erhielten Menschen aus Syrien die deutsche Staatsangehörigkeit, gefolgt von Personen aus der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland.