Die tschechische Regierung will die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender abschaffen und deren Finanzierung künftig direkt aus dem Staatshaushalt bestreiten. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, stellte Ministerpräsident Andrej Babis die Pläne am Montag in Prag vor. Die Reform soll Anfang 2027 in Kraft treten.
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Die Regierung aus Babis’ ANO-Partei, den Motoristen und der SPD begründet den Schritt mit dem Ziel, die Sender effizienter und sparsamer zu machen. Kulturminister Oto Klempir erklärte, man schliesse sich damit der Mehrheit der EU-Staaten an, die ihre öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr über Gebühren finanzieren. Nach Angaben von Euronews sollen das Tschechische Fernsehen und das Tschechische Radio künftig feste jährliche Zuweisungen aus dem Staatshaushalt erhalten. Babis begründete den Kurswechsel unter anderem mit angeblich mangelnder Kontrolle über die Ausgaben der Sender.
Gegen die Reform regt sich jedoch erheblicher Widerstand: Vertreter der Rundfunkanstalten warnen vor Einschnitten bei Programm und Unabhängigkeit. Fernsehdirektor Hynek Chudarek bezeichnete die Pläne als «absolut schockierend». Nach Angaben von Euronews haben Mitarbeitende von Fernsehen und Radio bereits einen 24-stündigen Streik angekündigt. Die Reform war zudem einer der Hauptgründe für eine regierungskritische Grossdemonstration in Prag, an der im März mehr als 200.000 Menschen teilgenommen haben sollen. Reporter ohne Grenzen (RSF) bezeichnete das Gesetz als «absurd» und warnte vor einem gefährlichen Präzedenzfall für politische Eingriffe in die Medien.
Besonders umstritten ist die Finanzierung. Als Grundlage für die künftigen Staatsbeiträge soll das Gebührenniveau der Jahre 2008 bis 2024 dienen. Kritiker sprechen deshalb von einer faktischen Rückkehr zum Budgetstand von 2008. Nach Berechnungen der Opposition drohen den Sendern Kürzungen von rund 15 Prozent. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk warnt bereits vor Einschnitten bei Regionalprogrammen, Kinderangeboten und Kulturformaten.
Bevor die Reform umgesetzt werden kann, muss sie allerdings noch beide Kammern des tschechischen Parlaments passieren und vom Präsidenten unterzeichnet werden.