Marine Le Pen will trotz ihrer Verurteilung bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. «Heute Abend bin ich Kandidatin für die Präsidentschaftswahl», sagte die Vorsitzende der Fraktion des Rassemblement National (RN) am Dienstagabend im französischen Fernsehen. Zuvor hatte ein Berufungsgericht sie wegen der Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments schuldig gesprochen, zugleich aber entschieden, dass sie sich nach derzeitigem Stand rechtlich zur Wahl stellen kann.
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Das Gericht verurteilte Le Pen zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fussfessel. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Das passive Wahlrecht wurde ihr für 45 Monate entzogen, davon sind 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Nach derzeitiger Berechnung endet der wirksame Ausschluss vor der Präsidentschaftswahl im April 2027.
Le Pen kündigte an, gegen das Urteil Kassationsbeschwerde einzulegen. Das Kassationsgericht prüft ausschliesslich mögliche Rechts- und Verfahrensfehler und verhandelt den Fall nicht neu. Nach Angaben Le Pens hat das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung. Das Gericht hat angekündigt, noch vor der Präsidentschaftswahl über den Fall zu entscheiden.
Im Verfahren ging es um den Vorwurf, dass zwischen 2004 und 2016 Mitarbeiter des Europäischen Parlaments teilweise für Parteiaufgaben des Rassemblement National eingesetzt worden sein sollen. Nach dem Urteil erklärte Le Pen, die französischen Wähler sollten über ihre politische Zukunft entscheiden. Sollte ihre Kandidatur vor der Wahl doch noch scheitern, gilt RN-Chef Jordan Bardella als möglicher Ersatzkandidat.