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Transperson wurde aus Frauenbereich eines Berner Freibads weggewiesen. Die Stadt entschuldigte sich: Dies sei «falsch» gewesen. Ein internes Papier zeigt, wie der Zutritt geregelt ist

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Transperson wurde aus Frauenbereich eines Berner Freibads weggewiesen. Die Stadt entschuldigte sich: Dies sei «falsch» gewesen. Ein internes Papier zeigt, wie der Zutritt geregelt ist
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Am vergangenen Sonntagabend wurde im Berner Freibad Marzili eine «Transfrau» aus dem «Paradiesli» abgeführt, dem baulich abgetrennten FKK-Bereich, der ausschliesslich Frauen vorbehalten ist. Mehrere Besucherinnen hatten sich an der Anwesenheit der Person gestört. Das Badpersonal rief die Polizei, weil sich «gemäss Meldung ein Mann im Frauenbereich der Badeanstalt» aufhalte. Als die Person den Bereich auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht verliess, machte der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch. Die Transperson wehrte sich und wurde in Handschellen abgeführt.

Transperson wurde aus Frauenbereich eines Berner Freibads weggewiesen. Die Stadt entschuldigte sich: Dies sei «falsch» gewesen. Ein internes Papier zeigt, wie der Zutritt geregelt ist

Am Montag bezeichnete die Stadt die Wegweisung als «falsch» und entschuldigte sich. Die Person habe «die Zutrittsregelung erfüllt». Der Weltwoche liegt die massgebende «interne Orientierungshilfe» des Sportamts vor.

Daraus geht hervor, dass für den Zutritt zu Frauenbereichen in erster Linie die Selbstdeklaration zählt. Die Orientierungshilfe schreibt dem Personal einen festen Ablauf vor: Wer nicht als Frau gelesen wird, soll zuerst auf gemischte Angebote hingewiesen werden. «Wenn die Person weiterhin Zutritt möchte, orientieren Sie sich in erster Linie an der Selbstidentifikation der Person.» Im Härtefall werde das «in einem Ausweis festgehaltene amtliche Geschlecht beigezogen». Personen mit dem Geschlechtseintrag «weiblich» werde der Zutritt gewährt.

Die Stadt schreibt auf Anfrage: «Als Frau gilt, wer sich als Frau identifiziert, unabhängig von körperlichen Merkmalen und des amtlichen Eintrages.» Und: «Es gilt keine Ausweispflicht.»

Im konkreten Fall wurde kein Ausweis kontrolliert. Das Personal wurde laut Stadt «von Umstehenden informiert, dass die Person als Frau eingetragen sei». Die Kantonspolizei hält fest: «Die Person weigerte sich vor Ort, sich auszuweisen. Die Identität konnte erst auf der Polizeiwache festgestellt werden.» Weitere Angaben zur Person machte die Polizei nicht.

Mehrere der anwesenden Frauen hatten sich gestört und «unwohl» gefühlt. Die Stadt hält dazu fest: «Die rein körperliche Präsenz einer Trans-Frau, die männlich gelesen wird, stufen wir nicht als Belästigung ein. Wir verstehen, dass gewisse Frauen über die Anwesenheit verunsichert waren und suchen nun das Gespräch vor Ort.»

Im internen Dokument hält die Stadt zugleich in einer Fussnote fest, dass der umgekehrte Fall – eine weiblich wirkende Person, die in den Männerbereich will – «praktisch nie» vorkomme und dort «auch nicht als bedrohlich erlebt» werde. Auf die Frage, wessen Schutzbedürfnis im Konflikt vorgehe, antwortet die Stadt: «Das Schutzbedürfnis im ‹Paradiesli› gilt für alle Frauen, die sich als Frauen identifizieren.»

Hier lesen Sie die ganze «Orientierungshilfe» der Stadt Bern:

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