Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ihr Vorgehen im Fall eines Strafbefehls wegen der Bezeichnung «Lügenfritz» für Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigt. Dies berichtet das Portal Apollo News. Für die strafrechtliche Bewertung sei nicht entscheidend, ob eine Äusserung einen wahren Tatsachenkern habe, erklärte die Behörde. Massgeblich seien «ausschliesslich der Gesetzestext und die Kommentierungen hierzu».
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Auslöser des Verfahrens war ein Facebook-Kommentar, in dem Merz unter anderem als «Lügenfritz» bezeichnet worden war. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine strafbare Beleidigung und verweist auf den konkreten Zusammenhang der Diskussion. Bereits zuvor hatte die Behörde erklärt, die verwendeten Begriffe seien geeignet gewesen, «bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren».
Nach Darstellung der Ermittler erfolgten die Äusserungen nicht isoliert, sondern innerhalb einer Diskussion, in der sich mehrere Kommentare gegenseitig hochgeschaukelt hätten. Erst in diesem Gesamtzusammenhang seien die Bezeichnungen geeignet gewesen, «das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern». Die Staatsanwaltschaft argumentiert weiter, die Eskalation innerhalb der Gruppe erfülle das gesetzliche Merkmal der Eignung, das öffentliche Wirken des Betroffenen erheblich zu erschweren.
Daraus leite sich ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ab. Nach Angaben der Behörde wurde Bundeskanzler Merz deshalb nicht einmal mit der Angelegenheit befasst. Üblicherweise können Politiker bei gegen sie gerichteten Ehrverletzungsdelikten entscheiden, ob sie eine Strafverfolgung wünschen oder ablehnen. Im vorliegenden Fall verzichteten die Ermittlungsbehörden jedoch auf eine entsprechende Anfrage.