Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Sieg für Nius: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbekampagne fortsetzen

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Sieg für Nius: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbekampagne fortsetzen
Sieg für Nius: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbekampagne fortsetzen
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind im Streit um eine gestoppte Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius vor dem Verwaltungsgericht Berlin weitgehend unterlegen. Das Gericht verpflichtete die BVG im Eilverfahren, die Werbekampagne fortzusetzen, einen 28-tägigen Ersatzzeitraum für bereits entfernte Werbung anzubieten und öffentlich bekanntzugeben, dass ihr bestimmte Äusserungen über das Portal gerichtlich untersagt wurden.

Friedemann Vogel/DPA/Keystone
Sieg für Nius: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbekampagne fortsetzen
Friedemann Vogel/DPA/Keystone

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Entscheidung der BVG Anfang Juni, eine bereits laufende Werbekampagne des von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt gegründeten Portals vorzeitig zu beenden. Anlass war ein Beitrag Reichelts auf der Plattform X, in dem ein nicht tatsächlich in der Berliner U-Bahn aufgehängtes Werbemotiv gezeigt wurde. Die BVG erklärte, der Beitrag überschreite «die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit» und sei «offensichtlich rechtswidrig».

Dieser Einschätzung widersprach das Gericht. In seinem Beschluss hält es fest, der Social-Media-Beitrag bewege sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. Die BVG habe zudem kein Strafgesetz benennen können, gegen das der Beitrag verstossen hätte. Auch Sicherheitsbedenken liessen den Ausschluss der Werbekampagne nicht zu. Zwar erkannte das Gericht an, dass es nach Beginn der Kampagne zu Aufrufen zu Sachbeschädigungen sowie zu gefährlichen Situationen mit einem Werbebus gekommen war. Der Staat müsse jedoch die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Andernfalls erhielten Personen, die mit rechtswidrigen Aktionen auf Meinungsäusserungen reagierten, faktisch ein Vetorecht.

Die Richter betonten zudem, dass die Werbeflächen der BVG als öffentliche Einrichtung grundsätzlich allen Anbietern offenstehen, sofern diese die geltenden Vorgaben erfüllen. Staatliche Stellen dürften sich nicht in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess einmischen. Wörtlich heisst es im Beschluss, der Staat sei «ausschliesslich Adressat, aber nicht Teilnehmer des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses». Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.