Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind im Streit um eine gestoppte Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius vor dem Verwaltungsgericht Berlin weitgehend unterlegen. Das Gericht verpflichtete die BVG im Eilverfahren, die Werbekampagne fortzusetzen, einen 28-tägigen Ersatzzeitraum für bereits entfernte Werbung anzubieten und öffentlich bekanntzugeben, dass ihr bestimmte Äusserungen über das Portal gerichtlich untersagt wurden.
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Ausgangspunkt des Verfahrens war die Entscheidung der BVG Anfang Juni, eine bereits laufende Werbekampagne des von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt gegründeten Portals vorzeitig zu beenden. Anlass war ein Beitrag Reichelts auf der Plattform X, in dem ein nicht tatsächlich in der Berliner U-Bahn aufgehängtes Werbemotiv gezeigt wurde. Die BVG erklärte, der Beitrag überschreite «die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit» und sei «offensichtlich rechtswidrig».
Dieser Einschätzung widersprach das Gericht. In seinem Beschluss hält es fest, der Social-Media-Beitrag bewege sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. Die BVG habe zudem kein Strafgesetz benennen können, gegen das der Beitrag verstossen hätte. Auch Sicherheitsbedenken liessen den Ausschluss der Werbekampagne nicht zu. Zwar erkannte das Gericht an, dass es nach Beginn der Kampagne zu Aufrufen zu Sachbeschädigungen sowie zu gefährlichen Situationen mit einem Werbebus gekommen war. Der Staat müsse jedoch die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Andernfalls erhielten Personen, die mit rechtswidrigen Aktionen auf Meinungsäusserungen reagierten, faktisch ein Vetorecht.
Die Richter betonten zudem, dass die Werbeflächen der BVG als öffentliche Einrichtung grundsätzlich allen Anbietern offenstehen, sofern diese die geltenden Vorgaben erfüllen. Staatliche Stellen dürften sich nicht in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess einmischen. Wörtlich heisst es im Beschluss, der Staat sei «ausschliesslich Adressat, aber nicht Teilnehmer des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses». Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.