Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius gegen Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther in einer Fernsehsendung zurückgewiesen.
Das Gericht bestätigte damit einen früheren Entscheid und erklärte, die Äusserungen Günthers in der ZDF-Talkshow «Markus Lanz» seien als zulässige Meinungsäusserung eines Parteipolitikers zu werten. Günther sagte laut dpa: «Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit.»
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Im Zentrum des Verfahrens standen zwei Aussagen, in denen Günther das Portal scharf kritisiert und als Gegner der Demokratie bezeichnet hatte. Nius hatte dagegen juristisch vorgehen wollen und unter anderem Unterlassung sowie einen Widerruf verlangt. Bereits das Verwaltungsgericht hatte diese Anträge abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht stützt diese Sicht nun ausdrücklich. Es verweist auf die sogenannte Doppelrolle von Amtsträgern: Einerseits seien sie als Regierungsmitglieder zur Neutralität verpflichtet, andererseits könnten sie als Parteipolitiker ihre Meinung frei äussern. Gerade in politischen Talkshows sei diese zweite Rolle regelmässig gegeben. Entscheidend sei jeweils der konkrete Kontext der Äusserung.
Nach Auffassung des Gerichts habe Günther in der Sendung nicht in amtlicher Funktion gehandelt, sondern als politischer Akteur. Deshalb falle seine Kritik unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
Das Portal Nius weist die Argumentation zurück. Anwalt Joachim Steinhöfel sprach von einem faktischen Schutzraum für staatliche Kommunikation und kündigte an, die Entscheidung überprüfen zu lassen.