Der mutmassliche Sechsfachmörder von Stade soll sich über Jahre hinweg durch mehrere europäische Länder bewegt haben und dabei wiederholt Ermittlungen und Fahndungen entgangen sein. Nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) führte die Spur des 45-jährigen Fatih G. über Georgien, Lettland, Spanien, Kroatien und weitere Staaten. Trotz eines offenen Haftbefehls in der Türkei konnte er sich demnach immer wieder dem Zugriff der Behörden entziehen.
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Gegen Fatih G. war nach der Bluttat in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen worden. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass die türkische Justiz ihn seit Jahren wegen schwerer Sexualdelikte suchte. Nach Angaben der HAZ soll gegen ihn bereits 2007 ein Verfahren wegen eines «schweren sexuellen Übergriffs» eingeleitet worden sein. Seit 2022 werde er in türkischen Justizunterlagen zudem mit dem Vermerk «Wird gesucht/Zur Fahndung ausgeschrieben» geführt. Ob ein internationaler Haftbefehl bestand, ist bislang unklar.
Nach eigenen Angaben gegenüber deutschen Behörden lebte Fatih G. zwischen 2017 und 2019 in Georgien, anschliessend bis 2023 in Lettland. Zudem soll er Wohnsitze in Österreich und Deutschland unterhalten sowie Unternehmen in mehreren Ländern gegründet haben, darunter eine Baufirma in Spanien. Auch Aufenthalte in Marokko werden erwähnt. Wovon der 45-Jährige seinen Lebensunterhalt bestritt, ist bislang ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zu den Berichten.
Ende 2022 soll sich Fatih G. bei der Ausländerbehörde in Braunschweig abgemeldet haben. Später stellte er nach Informationen der HAZ einen Asylantrag in Kroatien, der aufgrund der Dublin-Regeln nicht weiterverfolgt wurde. Anschliessend kehrte er nach Deutschland zurück und lebte mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Säugling in Garbsen bei Hannover.
Die Ermittlungen richten sich inzwischen auch auf die Frage, welche Informationen deutschen Behörden über die Vorgeschichte des Tatverdächtigen vorlagen. Von besonderem Interesse ist dabei, ob Erkenntnisse über seine Vergangenheit eine Rolle spielten, nachdem Ärzte bei dem drei Monate alten Kind Hirnblutungen festgestellt und den Verdacht eines möglichen Schütteltraumas gemeldet hatten. Ebenfalls ungeklärt bleibt die Rolle der mutmasslichen Fluchtwagenfahrerin sowie ihres Umfelds. Die Ermittlungen dauern an.