Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Sechsfachmord von Stade: Tatverdächtiger soll jahrelang quer durch Europa Behörden entkommen sein

Anhören ( 2 min )
KI-Stimme
Sechsfachmord von Stade: Tatverdächtiger soll jahrelang quer durch Europa Behörden entkommen sein
Sechsfachmord von Stade: Tatverdächtiger soll jahrelang quer durch Europa Behörden entkommen sein
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Der mutmassliche Sechsfachmörder von Stade soll sich über Jahre hinweg durch mehrere europäische Länder bewegt haben und dabei wiederholt Ermittlungen und Fahndungen entgangen sein. Nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) führte die Spur des 45-jährigen Fatih G. über Georgien, Lettland, Spanien, Kroatien und weitere Staaten. Trotz eines offenen Haftbefehls in der Türkei konnte er sich demnach immer wieder dem Zugriff der Behörden entziehen.

KAI MOORSCHLATT / KEYSTONE
Blumen vor der Mutter-Kind-Einrichtung in Stade
KAI MOORSCHLATT / KEYSTONE

Gegen Fatih G. war nach der Bluttat in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen worden. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass die türkische Justiz ihn seit Jahren wegen schwerer Sexualdelikte suchte. Nach Angaben der HAZ soll gegen ihn bereits 2007 ein Verfahren wegen eines «schweren sexuellen Übergriffs» eingeleitet worden sein. Seit 2022 werde er in türkischen Justizunterlagen zudem mit dem Vermerk «Wird gesucht/Zur Fahndung ausgeschrieben» geführt. Ob ein internationaler Haftbefehl bestand, ist bislang unklar.

Nach eigenen Angaben gegenüber deutschen Behörden lebte Fatih G. zwischen 2017 und 2019 in Georgien, anschliessend bis 2023 in Lettland. Zudem soll er Wohnsitze in Österreich und Deutschland unterhalten sowie Unternehmen in mehreren Ländern gegründet haben, darunter eine Baufirma in Spanien. Auch Aufenthalte in Marokko werden erwähnt. Wovon der 45-Jährige seinen Lebensunterhalt bestritt, ist bislang ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zu den Berichten.

Ende 2022 soll sich Fatih G. bei der Ausländerbehörde in Braunschweig abgemeldet haben. Später stellte er nach Informationen der HAZ einen Asylantrag in Kroatien, der aufgrund der Dublin-Regeln nicht weiterverfolgt wurde. Anschliessend kehrte er nach Deutschland zurück und lebte mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Säugling in Garbsen bei Hannover.

Die Ermittlungen richten sich inzwischen auch auf die Frage, welche Informationen deutschen Behörden über die Vorgeschichte des Tatverdächtigen vorlagen. Von besonderem Interesse ist dabei, ob Erkenntnisse über seine Vergangenheit eine Rolle spielten, nachdem Ärzte bei dem drei Monate alten Kind Hirnblutungen festgestellt und den Verdacht eines möglichen Schütteltraumas gemeldet hatten. Ebenfalls ungeklärt bleibt die Rolle der mutmasslichen Fluchtwagenfahrerin sowie ihres Umfelds. Die Ermittlungen dauern an.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.