Wehrfähige Ukrainer könnten auch in der Schweiz künftig nicht mehr automatisch den Schutzstatus S erhalten. Hintergrund ist ein neuer Beschluss der EU, wonach ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren künftig von der vereinfachten Aufnahme ausgeschlossen werden. Die Schweiz ist rechtlich zwar nicht an die Regelung gebunden, Justizminister Beat Jans hat jedoch bereits signalisiert, dass Bern den Entscheid voraussichtlich übernehmen werde. Ein entsprechender Bundesratsentscheid steht noch aus.
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Die neue EU-Regel tritt nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bereits in der EU anwesende Ukrainer bleiben davon unberührt. Neu einreisende Männer im wehrfähigen Alter können jedoch nicht mehr automatisch von den erleichterten Schutzbestimmungen profitieren, sondern müssen gegebenenfalls ein reguläres Asylgesuch stellen. Nach Angaben der «NZZ» soll die Massnahme die Rekrutierungsprobleme der ukrainischen Armee lindern. Demnach habe die Regierung in Kiew selbst auf die Änderung gedrängt, da sie Mühe habe, genügend Soldaten zu mobilisieren.
Für die Schweiz hätte eine Übernahme praktische Folgen für den Schutzstatus S. Bereits im vergangenen Herbst hatte der Bundesrat die Regeln verschärft und den Schutzstatus auf Personen beschränkt, die zuvor in besetzten oder umkämpften Gebieten gelebt hatten. Für sieben westukrainische Regionen gilt eine Rückkehr seither grundsätzlich als zumutbar. Über eine allfällige Verlängerung des Schutzstatus S über März 2027 hinaus will der Bundesrat im Spätsommer entscheiden.