Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Satire-Video: Bundesrat Beat Jans prüft rechtliche Schritte gegen den «Nebelspalter» wegen KI-Deepfake

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Satire-Video: Bundesrat Beat Jans prüft rechtliche Schritte gegen den «Nebelspalter» wegen KI-Deepfake
Satire-Video: Bundesrat Beat Jans prüft rechtliche Schritte gegen den «Nebelspalter» wegen KI-Deepfake
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Bundesrat Beat Jans prüft rechtliche Schritte gegen den Nebelspalter wegen eines KI-generierten Videos, das ihn ohne sein Einverständnis in einem Satireformat auftreten lässt. Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements bestätigte, dass eine Klage wegen einer möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte geprüft werde. Ein Entscheid sei jedoch noch nicht gefallen.

Alessandro della Valle/Keystone
Bundesrat Beat Jans im Staenderat in Bern
Alessandro della Valle/Keystone

Auslöser ist die 200. Ausgabe des Satireformats «The Daily Mill». Darin gratulieren mehrere mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Abbilder prominenter Persönlichkeiten der Sendung, darunter Beat Jans, Roger Federer, Roger Schawinski, Karl Lauterbach und Matthias Hüppi. Die KI-generierten Sequenzen werden im Beitrag nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Ein künstlich erzeugter Beat Jans richtet dabei eine fiktive Gratulationsbotschaft «im Namen des Bundesrats» an die Sendung.

Moderator Stefan Millius erklärte auf Anfrage des Tages-Anzeigers, er gehe davon aus, dass das Publikum die Videos als KI-generiert erkenne, zumal sie in einem als Satire gekennzeichneten Format ausgestrahlt worden seien. Eine Kennzeichnung halte er dann für erforderlich, wenn den dargestellten Personen politische Aussagen in den Mund gelegt würden. Eine Gratulation zu einer Jubiläumssendung falle aus seiner Sicht nicht darunter. Die gesprochenen Texte seien zudem von einem Menschen verfasst worden.

Das Justizdepartement verweist bei seiner Prüfung auf einen früheren Gerichtsentscheid zu einem KI-generierten Video, in dem eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte festgestellt wurde. Millius hält den Vergleich für nicht einschlägig und verweist darauf, dass es sich im vorliegenden Fall um harmlose Gratulationsbotschaften in einem satirischen Kontext handle. Ob Beat Jans tatsächlich Klage einreichen wird, ist derzeit offen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.