Bundesrat Beat Jans prüft rechtliche Schritte gegen den Nebelspalter wegen eines KI-generierten Videos, das ihn ohne sein Einverständnis in einem Satireformat auftreten lässt. Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements bestätigte, dass eine Klage wegen einer möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte geprüft werde. Ein Entscheid sei jedoch noch nicht gefallen.
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Auslöser ist die 200. Ausgabe des Satireformats «The Daily Mill». Darin gratulieren mehrere mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Abbilder prominenter Persönlichkeiten der Sendung, darunter Beat Jans, Roger Federer, Roger Schawinski, Karl Lauterbach und Matthias Hüppi. Die KI-generierten Sequenzen werden im Beitrag nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Ein künstlich erzeugter Beat Jans richtet dabei eine fiktive Gratulationsbotschaft «im Namen des Bundesrats» an die Sendung.
Moderator Stefan Millius erklärte auf Anfrage des Tages-Anzeigers, er gehe davon aus, dass das Publikum die Videos als KI-generiert erkenne, zumal sie in einem als Satire gekennzeichneten Format ausgestrahlt worden seien. Eine Kennzeichnung halte er dann für erforderlich, wenn den dargestellten Personen politische Aussagen in den Mund gelegt würden. Eine Gratulation zu einer Jubiläumssendung falle aus seiner Sicht nicht darunter. Die gesprochenen Texte seien zudem von einem Menschen verfasst worden.
Das Justizdepartement verweist bei seiner Prüfung auf einen früheren Gerichtsentscheid zu einem KI-generierten Video, in dem eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte festgestellt wurde. Millius hält den Vergleich für nicht einschlägig und verweist darauf, dass es sich im vorliegenden Fall um harmlose Gratulationsbotschaften in einem satirischen Kontext handle. Ob Beat Jans tatsächlich Klage einreichen wird, ist derzeit offen.