Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Russisches Gericht verurteilt erstmals drei Menschen wegen LGBTQ-«Extremismus»

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Russisches Gericht verurteilt erstmals drei Menschen wegen LGBTQ-«Extremismus»
Russisches Gericht verurteilt erstmals drei Menschen wegen LGBTQ-«Extremismus»
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Ein russisches Gericht hat erstmals drei Mitglieder der LGBTQ-Community wegen angeblicher Beteiligung an einer «extremistischen Organisation» zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach Angaben des Gerichts in Orenburg erhielten der Betreiber des Klubs «Pose» sieben Jahre Gefängnis, die Klubverwalterin sechs Jahre und drei Monate sowie der künstlerische Leiter zwei Jahre und drei Monate Haft. Laut Spiegel-Bericht weisen die Verurteilten die Vorwürfe zurück.

Maxim Shipenkov/EPA/Keystone
Regenbogen über einem Wohnquartier bei Moskau (Symbolbild)
Maxim Shipenkov/EPA/Keystone

Grundlage des Urteils ist eine Entscheidung des obersten Gerichtshofs Russlands vom November 2023. Das Gericht hatte die sogenannte internationale LGBT-Bewegung als «extremistische Organisation» eingestuft und damit den Weg für strafrechtliche Verfolgungen frei gemacht. Nach russischem Recht drohen für eine Beteiligung an einer als extremistisch eingestuften Organisation Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Nach den Gerichtsunterlagen betrieben die Verurteilten den Schwulenklub «Pose» in Orenburg nahe der kasachischen Grenze. Das Lokal war nach Anzeigen regierungsnaher Aktivisten mehrfach von Sicherheitskräften durchsucht worden. Seit den Razzien im März 2024 befanden sich die drei Angeklagten in Untersuchungshaft und wurden auf die staatliche Liste der «Terroristen und Extremisten» gesetzt. Das Gericht wertete unter anderem den Betrieb der Bar sowie deren Bewerbung über den Nachrichtendienst Telegram als Beleg für die Beteiligung an einer extremistischen Organisation.

Mit dem Urteil setzt die russische Justiz die seit Jahren verschärfte Linie des Kreml gegenüber der LGBTQ-Community fort. Kritiker hatten bereits nach dem Entscheid des obersten Gerichtshofs vor einer Ausweitung der Repressionen gegen sexuelle Minderheiten und Menschenrechtsaktivisten gewarnt. Die Verurteilung in Orenburg gilt als erster Strafprozess, in dem die Einstufung der «internationalen LGBT-Bewegung» als extremistische Organisation zu mehrjährigen Haftstrafen geführt hat.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 04.08.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.