Apple ist mit seiner Klage gegen die Einstufung als «Torwächter» nach dem EU-Gesetz über digitale Märkte gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission und wies die Klage des US-Technologiekonzerns ab.
Mit dem Urteil bleiben für den App-Store und das Betriebssystem iOS die verschärften Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) bestehen. Die EU-Kommission hatte Apple bereits 2023 als «Torwächter» eingestuft. Nach dem Gesetz gelten für besonders marktmächtige Plattformen strengere Wettbewerbsregeln. Sie dürfen eigene Dienste nicht zu Lasten von Konkurrenten bevorzugen und müssen ihre Systeme in bestimmten Bereichen stärker für andere Anbieter öffnen.
JOHN G. MABANGLO / KEYSTONE
Apple hatte mit drei Klagen versucht, die Einstufung aufheben zu lassen. Der Konzern argumentierte unter anderem, App-Stores verschiedener Plattformen müssten getrennt bewertet werden und die Vorgaben des DMA gingen über das rechtlich Zulässige hinaus. In einer ersten Stellungnahme erklärte Apple, die neuen Regeln könnten «Datenschutz- und Sicherheitsmassnahmen» untergraben, die das Unternehmen über Jahrzehnte aufgebaut habe, und Nutzer neuen Risiken aussetzen. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht und bestätigten die Position der EU-Kommission.
Von den DMA-Regeln betroffen sind neben Apple auch Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft, Bytedance und Booking.com. Das Gesetz soll verhindern, dass grosse Digitalkonzerne ihre Marktmacht zu Lasten von Wettbewerbern ausnutzen. Für Apple bleibt der Rechtsweg allerdings offen: Gegen das Urteil kann der Konzern noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Unabhängig davon läuft ein weiteres Verfahren zur Frage, wie weit Apple iOS für konkurrierende App-Stores und KI-Dienste öffnen muss.