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Nord-Stream-Sabotage: Deutschlands Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ukraine-Soldaten

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Nord-Stream-Sabotage: Deutschlands Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ukraine-Soldaten
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Die deutsche Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den 50-jährigen ukrainischen Staatsbürger Serhij K. erhoben. Nach Angaben der Karlsruher Ermittlungsbehörde soll er als Anführer eines siebenköpfigen Kommandos im September 2022 die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee organisiert haben, berichtet die Zeit. Die Anklage lautet auf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken sowie ein Kriegsverbrechen wegen des Angriffs auf zivile Energieinfrastruktur.

Gasleck an der Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee (Symbolbild)

Damit muss sich erstmals ein mutmasslich direkt an der Sabotage der Gasleitungen Beteiligter vor einem deutschen Gericht verantworten. Serhij K. befindet sich seit Ende November 2025 nach seiner Auslieferung aus Italien in Deutschland in Untersuchungshaft. Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft war er früher für den ukrainischen Geheimdienst SBU tätig und diente zum Zeitpunkt des Anschlags als Soldat der ukrainischen Armee.

Die Ermittler werfen ihm vor, gemeinsam mit vier Kampftauchern, einem Sprengstoffexperten und einem Skipper an Bord der gecharterten Segeljacht «Andromeda» zu den Pipelines gefahren zu sein. In rund achtzig Metern Tiefe sollen die Taucher Sprengladungen aus Hexogen und Oktogen angebracht haben. Am 26. September 2022 wurden drei Stränge der Nord-Stream-Pipelines zerstört.

Die Ermittlungen stützen sich auf umfangreiche forensische Spuren. Auf der «Andromeda» sicherten die Fahnder Fingerabdrücke, Haare sowie Rückstände der verwendeten Sprengstoffe. Hinzu kamen weitere Beweismittel und die Rekonstruktion der mutmasslichen Reisebewegungen der Besatzung. Insgesamt gehen die Ermittler von sieben ukrainischen Tatverdächtigen aus, gegen die Haftbefehle bestehen.

Über die unmittelbaren Täter hinaus dürfte nun vor allem die Frage nach den Auftraggebern des Anschlags in den Mittelpunkt rücken. Der Bundesgerichtshof sprach bereits in einer früheren Entscheidung von einer mutmasslich «fremdstaatlichen» Operation. Medienberichte brachten wiederholt hochrangige Vertreter des ukrainischen Militärs und Geheimdienstes mit der Planung in Verbindung. Diese haben entsprechende Vorwürfe zurückgewiesen oder sich nicht dazu geäussert.

Ob Serhij K. vor Gericht Angaben zu möglichen Befehlshabern oder politischen Verantwortlichen machen wird, ist offen. Ein Termin für den Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht steht bislang nicht fest.

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