Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft die AfD im Land als «Beobachtungsobjekt» ein, veröffentlicht die zugrunde liegende Begründung jedoch nicht. Dies berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Behördenchef Dirk Pejril erklärte auf einer Pressekonferenz, das rund 200 Seiten umfassende Dokument sei als «nur für den Dienstgebrauch» eingestuft und werde nicht an Journalisten herausgegeben.
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Pejril sagte, man habe diese niedrige Geheimhaltungsstufe gewählt, «weil wir auf höher einzustufende Materialien nicht zurückzugreifen brauchten». Nach Angaben von Innenministerin Daniela Behrens stützt sich die Behörde ausschliesslich auf öffentlich zugängliches Material. Der Einsatz von V-Männern oder längerfristigen Observationen habe nicht stattgefunden.
Zur Begründung der Hochstufung verwies Pejril unter anderem auf Aussagen von AfD-Politikern. Der Partei werde vorgeworfen, Menschen mit Migrationshintergrund abzuwerten und gegen queere Menschen zu hetzen. Genannt wurden Begriffe wie «Tätern mit deutschem Pass» und «Zukunftsdeutschen» sowie die Thematisierung einer angeblichen Umvolkung. Zudem pflege die Partei Kontakte zu Landesverbänden, die als extremistisch eingestuft seien.
In Niedersachsen muss spätestens nach vier Jahren entschieden werden, ob ein «Verdachtsobjekt» zum «Beobachtungsobjekt» hochgestuft oder die Beobachtung eingestellt wird. Behrens erklärte, sie sei bereits im November 2025 darüber informiert worden, dass die Kriterien für eine Hochstufung erfüllt seien.
Die AfD kündigte an, gegen die Einstufung zu klagen.