Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Reform der Beamtenbesoldung neu aufgleisen. Sein Ministerium hat den Gewerkschaften laut der Wirtschaftswoche zugesagt, im September einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen. Der erste Entwurf war im Frühjahr nach massiver Kritik zurückgezogen worden.
Mit der Reform soll der Bund Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Richter hatten entschieden, dass die Besoldung von Beamten in bestimmten Fällen zu tief ausfällt und den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Grundsicherung nicht wahrt. Besonders betroffen sind tiefere Besoldungsstufen und kinderreiche Familien. Ein weiteres Urteil zur Besoldung von Berliner Beamten erhöht den Handlungsdruck zusätzlich.
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Der ursprüngliche Gesetzentwurf hätte den Bundeshaushalt bis Ende 2027 mit knapp sieben Milliarden Euro zusätzlich belastet. Allein für 2026 und 2027 waren Mehrausgaben von fast sieben Milliarden Euro vorgesehen, dazu kämen Nachzahlungen für frühere Jahre. Damit gehört das Vorhaben zu den teuersten Reformprojekten im Personalbereich des Bundes.
Am ersten Entwurf entzündete sich scharfe Kritik der Gewerkschaften. Sie lehnten vor allem die geplante Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung der Mindestbesoldung ab. Nach ihrer Auffassung hätte das Modell den Zweck gehabt, die Mehrkosten für den Bund zu begrenzen, und wäre rechtlich angreifbar gewesen. Zudem hätte es den Verwaltungsaufwand erhöht.
Nach Angaben der Wirtschaftswoche verzögerten auch Differenzen innerhalb der schwarz-roten Koalition das Gesetz. Teile der SPD stellten höhere Beamtenbezüge angesichts des Sparkurses infrage. Welche Änderungen Dobrindt nun an seinem Entwurf vornehmen will, ist bislang offen. Den Gewerkschaften liegen nach eigenen Angaben noch keine Details vor.