Kaum ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft, entbrennt eine neue Debatte: Fachleute aus dem Bereich der Suchthilfe und Drogenpolitik fordern, auch Kokain aus dem Katalog strafrechtlich verbotener Substanzen zu streichen – oder zumindest den Besitz geringer Mengen zu entkriminalisieren, berichtet die Zeitung Die Welt. Der Vorstoss wird jedoch von Polizei und Bundespolitik scharf kritisiert.
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Im Alternativen Drogen- und Suchtbericht von Organisationen wie dem JES-Bundesverband, Akzept e. V. und der Deutschen Aidshilfe wird argumentiert, dass die Kriminalisierung von Konsumenten gescheitert sei. «Die gesundheitliche und soziale Lage von Menschen, die psychotrope Substanzen wie etwa Kokain oder Crack konsumieren, hat sich verschlechtert», sagt Dirk Schäffer, Co-Autor des Berichts. Er schlägt vor, sauberes Kokain in regulierten Drogenkonsumräumen bereitzustellen – inklusive ärztlicher Aufsicht.
Tatsächlich gehören Kokain und Crack laut dem Jahrbuch der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen inzwischen zu den am häufigsten konsumierten illegalen Drogen in Deutschland – besonders in Grossstädten. Der Crack-Konsum steige, so Berichte aus der Suchthilfe. Dennoch fehlten vielerorts Angebote wie Rauchzelte, safer-use-Materialien oder niederschwellige Therapieplätze. Ein wachsendes Problem: Viele Betroffene seien nicht krankenversichert und könnten sich keine Behandlung leisten.
Politischer Gegenwind kommt insbesondere von CDU und Polizei. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnt vor einem «Boom bei Kokain, Crack und synthetischen Drogen». Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert ein hartes Durchgreifen gegen Schmuggler und Dealer. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt, dass mit der Cannabisfreigabe auch der Schwarzmarkt für härtere Substanzen gewachsen sei. «Kein Dealer läuft heute nur mit Cannabis herum», warnt der Berliner GdP-Landesvize Thorsten Schleheider.
Unterstützung erhalten die Legalisierungsbefürworter etwa von den Jungen Liberalen aus Hessen, die sich auf das Selbstbestimmungsrecht berufen.