Die Verschreibung von medizinischem Cannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Arztkontakt erfolgen – Onlinerezepte wären damit Geschichte. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundes-Gesundheitsministeriums hervor, über den die Zeit berichtet. Ministerin Nina Warken (CDU) begründet den Vorstoss mit dem stark angestiegenen Verbrauch seit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes im April 2024.
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Konkret sieht der Entwurf vor, dass Medizinalcannabis ausschliesslich in Apotheken und nur nach direkter ärztlicher Untersuchung abgegeben werden darf. «Damit wird eine Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ausgeschlossen», heisst es im Entwurf. Bislang konnten Patienten Cannabis relativ unkompliziert über Onlineplattformen beziehen.
Gemäss Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stiegen die Importe von Cannabisblüten im zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent im Vergleich zur ersten Jahreshälfte. Die Zahl der Verordnungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden, wuchs hingegen lediglich um 9 Prozent. Das Ministerium sieht die Ursache in der wachsenden Zahl von Privatrezepten und dem Versandhandel über das Internet.
Die Reform erfolgt im Kontext der generellen Legalisierung von Cannabis für Erwachsene, die 2024 in Kraft getreten ist. Für medizinische Zwecke bleibt Cannabis weiterhin verschreibungspflichtig und soll vorrangig bei Schmerzpatienten zum Einsatz kommen.