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Nach Attacke auf Fahrgäste im ICE: Gericht erklärt syrischen Axt-Angreifer für schuldunfähig

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Nach Attacke auf Fahrgäste im ICE: Gericht erklärt syrischen Axt-Angreifer für schuldunfähig
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Das Landgericht Regensburg hat einen 21-jährigen Syrer nach dem Axt-Angriff auf Fahrgäste in einem ICE für schuldunfähig erklärt und seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Darüber berichtet die Welt unter Berufung auf das Urteil des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Armin Weigel/Keystone
Polizei und Spurensicherung im ICE nach Angriff auf Fahrgaeste
Armin Weigel/Keystone

Nach den Feststellungen des Gerichts griff der Mann am 3. Juli 2025 in einem ICE bei Strasskirchen in Niederbayern mehrere Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer an. Zwei Menschen wurden schwer verletzt. Dass niemand ums Leben kam, sei «schlichtweg Zufall gewesen», erklärte die Vorsitzende Richterin. Fahrgäste zogen die Notbremse und überwältigten den Angreifer.

Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Es folgte den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, die eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt hatten.

Nach Angaben der Welt entwickelte der Syrer während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie. Er habe Stimmen «mit imperativem Charakter» gehört und sich zum Zeitpunkt der Tat selbst bedroht gefühlt. Gestützt auf das Gutachten einer Sachverständigen kam das Gericht zum Schluss, dass wegen einer erheblichen Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung erforderlich bleibt.

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