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Nach Ansturm von Frauen aus Frankreich mit langen Gewändern: Neue Regeln in Freiburger Freibad

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Nach Ansturm von Frauen aus Frankreich mit langen Gewändern: Neue Regeln in Freiburger Freibad
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Das Freiburger Lorettobad verschärft seine Zutrittsregeln für den Damenbereich: Seit dem 10. Juli haben dort freitags bis sonntags nur noch Frauen sowie Mädchen ab 16 Jahren Zutritt. Die Stadt Freiburg begründet den Schritt mit dem regelmässig erreichten Besucherlimit und dem Ziel, auch an stark frequentierten Tagen einen geordneten Badebetrieb sicherzustellen, berichtet die Badische Zeitung.

TOLGA AKMEN / KEYSTONE
Besucherinnen und Besucher in einem Freibad (Symbolbild)
TOLGA AKMEN / KEYSTONE

Nach Angaben der Stadt fasst das Damenbad maximal 400 bis 450 Personen. An zahlreichen Wochenenden musste der Einlass in dieser Saison bereits zeitweise gestoppt werden. Die neue Altersgrenze solle dazu beitragen, den Charakter des traditionsreichen Damenbads zu erhalten. Das unmittelbar angrenzende Familienbad sowie sämtliche übrigen Freiburger Schwimmbäder bleiben für alle Altersgruppen uneingeschränkt geöffnet.

Der Entscheid folgt allerdings auch auf Beschwerden langjähriger Stammgäste über das Verhalten einzelner Besuchergruppen aus dem benachbarten Elsass. Ein Gründungsmitglied des Vereins «Freunde des Lorettobades» wandte sich deshalb in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und mehrere Gemeinderatsfraktionen. Darin ist von grösseren Gruppen die Rede, die teilweise mit Kleinbussen angereist seien. Zudem hätten einzelne Besucherinnen nach Darstellung des Briefs normale Alltagskleidung oder lange Gewänder statt zugelassener Badekleidung getragen.

Zwei langjährige Besucherinnen bestätigten der Deutschen Presse-Agentur, dass nach ihrem Eindruck vor allem Gäste aus Frankreich wiederholt gegen die Badeordnung verstossen hätten. Das habe den Erholungscharakter des Damenbads beeinträchtigt. Nach den geltenden Vorschriften sind geeignete Badetextilien ohne Baumwollanteil vorgeschrieben. Eng anliegende Burkinis sind ausdrücklich erlaubt, Strassenkleidung hingegen weder im Wasser noch im Barfussbereich.

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