Das Oberlandesgericht München hat einen irakischen IS-Angehörigen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine frühere Ehefrau erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Nach Überzeugung des Gerichts versklavte das Paar zwei jesidische Mädchen, vergewaltigte und misshandelte sie schwer und beteiligte sich an den Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Darüber berichtet die Welt.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die beiden Mädchen, die damals zwölf beziehungsweise höchstens sieben Jahre alt waren, im Irak als Sklavinnen kaufte und wiederholt vergewaltigte. Die Frau unterstützte die Taten nach Auffassung des Gerichts. Sie habe die Versklavung mitgetragen und eines der Mädchen sogar als sogenannte Brautgabe gewünscht. Beide Kinder mussten im Haushalt arbeiten und wurden misshandelt.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Paar unter anderem Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Der vorsitzende Richter Philipp Stoll erklärte, der Straftatbestand des Völkermords könne auch erfüllt sein, wenn Kinder gewaltsam einer anderen Gruppe zugeführt würden. Ziel des IS sei die Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft gewesen.
Eines der Opfer schilderte vor Gericht jahrelange Misshandlungen. «Meine ganze Kindheit war Gewalt», sagte die heute junge Frau. Sie berichtete, geschlagen, mit heissem Wasser verbrüht und immer wieder erniedrigt worden zu sein. «Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen, selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.»
Der IS hatte 2014 die jesidischen Siedlungsgebiete im Nordirak überfallen, Tausende Menschen ermordet sowie Frauen und Kinder verschleppt, versklavt und zwangsislamisiert. Deutschland stuft diese Verbrechen als Völkermord ein. Mit dem Urteil wolle das Gericht auch einen Beitrag zur juristischen Aufarbeitung dieser Verbrechen leisten, sagte der vorsitzende Richter.