Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat eine Verfassungsänderung unterzeichnet, die seine eigene vorzeitige Absetzung ermöglicht. Damit setzte der enge Vertraute des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine vom Parlament beschlossene Verfassungsnovelle in Kraft, obwohl er sie nach eigenen Angaben für verfassungswidrig hält. Sulyok erklärte, ihm bleibe rechtlich keine Möglichkeit, das Inkrafttreten des Beschlusses zu verhindern.
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Das ungarische Parlament hatte die Änderung bereits am Montag verabschiedet. Ministerpräsident Péter Magyar hatte dem Präsidenten anschliessend eine Frist von fünf Tagen zur Unterzeichnung gesetzt und für den Fall einer Weigerung ein Amtsenthebungsverfahren angekündigt. Mit der Gegenzeichnung wird das Amt des Staatspräsidenten ab Montag vakant. Bis zur Wahl eines Nachfolgers übernimmt Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer übergangsweise die Aufgaben des Staatsoberhaupts. Das Parlament muss innerhalb von 30 Tagen einen neuen Präsidenten bestimmen.
Auf Facebook hat Magyar Schachsuperstar Judit Polgár als Nachfolgerin für Staatspräsident Sulyok vorgeschlagen. Er hofft, dass sie ihm «die grosse Ehre» erweist, diese Nominierung anzunehmen.
Sulyok kritisierte die Reform scharf. Der Staatspräsident werde künftig der Regierung und der Tagespolitik ausgeliefert und verliere seine Funktion als unabhängiges Kontrollorgan, warnte er. Verfassungsrechtler hatten zuvor darauf hingewiesen, dass das Verfassungsgericht den Beschluss allenfalls wegen formeller Fehler, nicht aber inhaltlich hätte überprüfen können.
Die Absetzung Sulyoks ist Teil eines umfassenden Reformpakets der neuen Regierung. Magyar begründet die Änderungen mit dem Ziel, den politischen und institutionellen Einfluss der Ära Orbán zurückzudrängen. Neben der Neuregelung des Präsidentenamtes sollen Verfassungsrichter künftig mit Vollendung des 70. Altersjahres automatisch ausscheiden. Davon wären derzeit vier der 15 Richter betroffen, darunter Gerichtspräsident Péter Polt, der als enger Verbündeter Orbáns gilt.
Zudem wird die Amtszeit von Parlamentsabgeordneten ab 2030 auf insgesamt zwölf Jahre begrenzt. Diese Regelung würde auch Viktor Orbán von einer erneuten Kandidatur ausschliessen. Ergänzt wird das Reformpaket durch eine neue Behörde zur Rückführung staatlichen Vermögens sowie die geplante Ausarbeitung einer neuen Verfassung, welche das 2011 unter Orbán eingeführte Grundgesetz ersetzen soll.
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