Eine Mehrheit der Deutschen spricht sich für den Erhalt des Straftatbestands der Politikerbeleidigung aus. Das geht aus einer aktuellen Forsa-Umfrage für RTL und den Stern hervor. Demnach befürworten 58 Prozent der Befragten den Fortbestand von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, während 38 Prozent dessen Abschaffung verlangen.
Montage der Weltwoche
Auslöser der Debatte ist ein Urteil des Amtsgerichts Öhringen. Das Gericht hatte im März gegen einen Facebook-Nutzer einen Strafbefehl erlassen, nachdem dieser Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als «Lügenfritz» bezeichnet hatte. Verhängt wurde eine Geldstrafe von dreissig Tagessätzen. Der Fall löste eine Diskussion über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den besonderen strafrechtlichen Schutz von Politikern aus. Zuvor lösten ein «Schwachkopf»-Meme und ein Satirebild über Nancy Faeser ähnliche Debatten aus.
Paragraf 188 stellt Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens unter besonderen Schutz, sofern die Tat geeignet ist, deren öffentliche Tätigkeit erheblich zu erschweren. Je nach Schwere drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die heutige Fassung des Gesetzes trat im April 2021 im Zuge verschärfter Massnahmen gegen Hasskriminalität und politischen Extremismus in Kraft.
Die Umfrage zeigt deutliche Unterschiede zwischen den politischen Lagern. Während Anhänger von Union, SPD, Grünen und Linken mehrheitlich am Paragrafen festhalten wollen, spricht sich lediglich die Anhängerschaft der AfD überwiegend für dessen Abschaffung aus.
Auch innerhalb der Politik gehen die Meinungen auseinander. Nach dem Urteil im Fall «Lügenfritz» hatten mehrere Unionspolitiker die Streichung des Paragrafen gefordert. Vertreter der SPD äusserten sich dagegen zurückhaltender und warnten vor einer Schwächung des Schutzes für Mandatsträger.