Das Amtsgericht Öhringen hat einen Facebook-Nutzer wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als «Lügenfritz» zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Das Gericht erliess einen rechtskräftigen Strafbefehl über dreissig Tagessätze wegen Beleidigung.
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Hintergrund war ein Facebook-Kommentar im Zusammenhang mit einem Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober des vergangenen Jahres. Die örtliche Polizei hatte damals über ein Drohnenflugverbot informiert. Die Staatsanwaltschaft prüfte anschliessend 38 Nutzerkommentare auf mögliche Verstösse gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Personen des politischen Lebens besonders vor Beleidigungen schützt.
Mehrere Verfahren wurden eingestellt. Die Bezeichnungen «Pinocchio» und «Lügen-Kasper» werteten die Ermittler nicht als strafbar. In weiteren Fällen kam es dagegen zu Strafbefehlen. So wurde auch für die Äusserung «Ftzn Frieder» ein rechtskräftiger Strafbefehl über dreissig Tagessätze erlassen. Ein Verfahren wegen der Bezeichnung «Lackaffe» wurde gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft begründete das Vorgehen damit, dass die Äusserungen geeignet gewesen seien, «das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern» sowie «bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren». Deshalb sei das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht worden.