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Liebesbeziehung am Bundesgericht: Compliance-Experten sehen Vertrauen in staatliche Organisationen in Gefahr

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Liebesbeziehung am Bundesgericht: Compliance-Experten sehen Vertrauen in staatliche Organisationen in Gefahr
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Die Affäre um eine verheimlichte Liebesbeziehung zwischen zwei Bundesrichtern beschäftigt das Bundesgericht weiter und könnte nun auch politische sowie rechtliche Folgen haben, berichtet die Handelszeitung. Auslöser ist die Weltwoche-Enthüllung einer Beziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf, die nach Darstellungen von Donzallaz während rund eines Jahres bestanden haben soll. Im Zentrum steht die Frage, ob damit gegen gesetzliche und interne Unvereinbarkeitsregeln verstossen wurde.

© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Bundesrichter Yves Donzallaz im Nationalrat in Bern
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Nach Angaben von Donzallaz begann die Beziehung am 17. April 2025 und endete Anfang April 2026. Die beiden Richter hätten ihre Beziehung nicht offengelegt. Kritiker verweisen auf Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes, wonach Bundesrichter untereinander keine dauernde Lebensgemeinschaft führen dürfen. Zudem existiert am Bundesgericht ein interner Verhaltenskodex, der Beziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern ausschliesst.

Personelle Konsequenzen wurden bislang nicht gezogen. Beide Richter bleiben im Amt. Donzallaz erklärte in einem Tages-Anzeiger-Interview, über das die Weltwoche berichtete, die Beziehung habe sich «im Rahmen des Gesetzes» bewegt. Eine Lebensgemeinschaft setze einen gemeinsamen Wohnsitz und einen gemeinsamen Alltag voraus. Dies sei nie gegeben gewesen. Die internen «Gepflogenheiten» des Gerichts bezeichnete er als anzustrebendes Ideal, nicht jedoch als rechtlich bindende Vorschrift.

Das Bundesgericht weist Vergleiche mit Unternehmen zurück, wie die Handelszeitung schreibt. Die Institution sei ein Verfassungsorgan und keine hierarchisch geführte Organisation. Anders als Verwaltungsräte oder Unternehmensleitungen könne das Gericht keine eigenen Mitglieder abberufen. Zuständig für Wahl und Wiederwahl der Bundesrichter ist ausschliesslich die Bundesversammlung.

Dennoch wächst der Druck. Das Bundesgericht bestätigt den Eingang von zwei Revisionsgesuchen im Zusammenhang mit der Affäre. Juristen prüfen, ob Urteile aus der Zeit der Beziehung angefochten werden könnten. Dabei wird argumentiert, dass bei einer Verletzung der gesetzlichen Unvereinbarkeitsbestimmungen die ordnungsgemässe Besetzung des Gerichts in Frage stehen könnte.

Für Corporate-Governance-Experten berührt der Fall eine grundsätzliche Frage des Vertrauens in staatliche Institutionen. Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten dienten dem Schutz der Integrität von Entscheidungsprozessen. Gerade beim Bundesgericht als höchster richterlicher Instanz des Landes bestehe ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass solche Vorgaben konsequent eingehalten werden.

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