Liebesaffäre am Bundesgericht: Externes Gremium untersucht die Beziehung zwischen Bundesrichtern van de Graaf und Donzallaz
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Liebesaffäre am Bundesgericht: Externes Gremium untersucht die Beziehung zwischen Bundesrichtern van de Graaf und Donzallaz

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Liebesaffäre am Bundesgericht: Externes Gremium untersucht die Beziehung zwischen Bundesrichtern van de Graaf und Donzallaz
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Das Bundesgericht lässt die frühere Beziehung zwischen den Bundesrichtern Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz durch ein externes Gremium untersuchen. Dies teilte die Verwaltungskommission des Bundesgerichts mit. Sie wolle den Sachverhalt «unabhängig, rasch und transparent» klären, heisst es in einer Mitteilung.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Une vue du Tribunal federal lors de la ceremonie officielle du 150eme anniversaire du Tribunal federal le jeudi 15 mai 2025 a Lausanne
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Grund dafür ist eine Recherche der Weltwoche, die eine frühere Beziehung zwischen den beiden publik machte. Nach Bekanntwerden des Berichts hörte die Verwaltungskommission beide Richter an. Gemäss ihren Angaben begann die Beziehung erst nach ihrer gemeinsamen Zeit in der Verwaltungskommission. Donzallaz war 2023 und 2024 Präsident des Gremiums, van de Graaf gehörte ihm als drittes Mitglied an. Laut den Bundesrichtern war die Beziehung bereits vor Erscheinen des Artikels beendet.

Zur Klärung setzt das Bundesgericht ein externes Zweiergremium ein. Dieses besteht aus Maya Hertig, Professorin an der Universität Genf, sowie Jean-François Meylan, ehemaliger Präsident des Waadtländer Kantonsgerichts. Die beiden sollen die Vorgänge untersuchen und der Verwaltungskommission Bericht erstatten. Auch die parlamentarische Gerichtskommission sowie zuständige Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommissionen wurden informiert.

Parallel dazu befasst sich das Bundesgericht intern mit dem Fall. Für den 13. Mai 2026 ist eine ausserordentliche Sitzung des Gesamtgerichts angesetzt. Dabei soll unter anderem über mögliche Präzisierungen der «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht» diskutiert werden. Ziel ist es, klare Verhaltenserwartungen für vergleichbare Fälle festzulegen.

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