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Klingbeil fordert: Steuerzahler, die dem Staat Geld schulden, sollen ab 2027 doppelt zahlen

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Klingbeil fordert: Steuerzahler, die dem Staat Geld schulden, sollen ab 2027 doppelt zahlen
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Wer dem Finanzamt Steuern nachzahlen muss, soll ab dem 1. Januar 2027 deutlich höhere Zinsen entrichten. Das geht aus dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hervor, der dem Bundeskabinett vorliegt. Die Bild-Zeitung berichtet. Vorgesehen ist, den Zinssatz für sogenannte Vollverzinsungszinsen nach Paragraf 233a der Abgabenordnung von derzeit 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat anzuheben. Damit steigt die jährliche Verzinsung von 1,8 auf 3,6 Prozent.

FADI YOUSEF / KEYSTONE
Finanzminister Lars Klingbeil an einer Bundespressekonferenz in Berlin
FADI YOUSEF / KEYSTONE

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit dem gestiegenen Zinsniveau nach dem Ende der langjährigen Niedrigzinsphase. Nach Auffassung des Finanzministeriums soll der steuerliche Zinssatz wieder stärker an den Kapitalmarkt angepasst werden. Die Regelung gilt nicht nur für Nachzahlungen, sondern auch für Steuererstattungen: Wer Geld vom Fiskus zurückerhält, soll ebenfalls den höheren Zinssatz erhalten.

Für Betroffene kann die Änderung erhebliche Mehrkosten bedeuten. Bei einer Steuernachzahlung von 10.000 Euro würden künftig rund 360 Euro Zinsen pro Jahr fällig statt bisher 180 Euro. Bei 50.000 Euro Nachzahlung steigt die jährliche Zinslast auf rund 1800 Euro, bei 100.000 Euro auf etwa 3600 Euro. Die Verzinsung greift allerdings nur in Fällen, in denen zwischen dem Ende des Steuerjahres und dem Steuerbescheid ein längerer Zeitraum liegt.

Von der Reform profitiert auch der Staat. Nach den Berechnungen der Bundesregierung sollen Bund, Länder und Gemeinden bereits 2027 Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Euro erzielen. Bis 2031 werden zusätzliche Einnahmen von mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr erwartet.

Der steuerliche Zinssatz war bis 2022 auf 6 Prozent pro Jahr festgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Höhe wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig. Daraufhin wurde der Satz rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 2019 auf 1,8 Prozent jährlich gesenkt. Mit dem Jahressteuergesetz 2026 soll er nun erstmals wieder angehoben werden.

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