Deutschland hat 31 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich bei 30 von ihnen um verurteilte Straftäter, die überwiegend wegen schwerer Delikte schuldig gesprochen worden sind. Ein weiterer Abgeschobener war ausreisepflichtig, ohne strafrechtliche Verurteilung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, Abschiebungen nach Afghanistan würden «konsequent fortgesetzt». Wer die Sicherheit Deutschlands bedrohe, habe «keine Bleibeperspektive». Gleichzeitig machte der CSU-Politiker deutlich, dass Rückführungen künftig nicht auf verurteilte Straftäter beschränkt bleiben sollen. Auch abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig seien und das Land nicht freiwillig verliessen, könnten abgeschoben werden. Dies entspreche dem Koalitionsvertrag.
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Der Charterflug startete in der Nacht von Leipzig aus und landete nach Angaben der Bild-Zeitung inzwischen in Kabul. Unter den Abgeschobenen befanden sich laut Bundesinnenministerium Personen, die unter anderem wegen versuchten Mordes, Totschlags, Vergewaltigung, schweren Raubs, schwerer Körperverletzungen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden waren.
Bereits in der Vorwoche waren drei afghanische Straftäter im Rahmen von Einzelrückführungen nach Afghanistan abgeschoben worden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden damit in der laufenden Legislaturperiode insgesamt 204 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt.