Italien behindert nach Einschätzung der EU-Kommission die Umsetzung der neuen europäischen Asylreform. Wie aus einem Bericht der Behörde hervorgeht, lehnten die italienischen Behörden in den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regeln zwölf Anträge auf die Rücküberstellung von Asylbewerbern ab, obwohl Italien für deren Verfahren zuständig gewesen wäre.
Ciro Fusco/EPA/Keystone
Laut der Analyse stimmt sich Italien zudem nicht ausreichend mit anderen Mitgliedstaaten über die praktische Durchführung von Rücküberstellungen ab. Die EU-Kommission erklärte, Italien habe zwar grosse Anstrengungen bei der Umsetzung der Reform unternommen, müsse aber konkrete Schritte unternehmen, damit Rücküberstellungen tatsächlich stattfinden.
Die neuen Asylregeln sind am 12. Juni mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass grundsätzlich jenes EU-Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender erstmals europäischen Boden betritt. Im Gegenzug erhalten besonders betroffene Staaten an den EU-Aussengrenzen Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten.
Während die EU-Kommission Zypern und Spanien positiv bewertet, fällt die Einschätzung zu Griechenland vorläufig aus. Eine umfassendere Analyse soll im Oktober vorgelegt werden. Sollten Mitgliedstaaten die neuen Regeln dauerhaft nicht umsetzen, könnten sie nach Angaben der Kommission ihren Anspruch auf Solidaritätsleistungen verlieren. Deutschland hatte eine vollständige Umsetzung der Reform zuletzt als Voraussetzung für ein Ende der seit 2024 bestehenden Grenzkontrollen genannt.